Bundesregierung wird bei seltenen Krankheiten aktiv

BERLIN (af). Das geplante Patientenrechtegesetz soll einen Passus zu seltenen Erkrankungen erhalten. Das kündigte der Patientenrechtebeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU) bei einer Veranstaltung in Berlin an.

Veröffentlicht:

Patienten mit seltenen Erkrankungen sollten einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu neuen Behandlungsformen und Medikamenten erhalten. Der solle auch gelten, wenn die Evidenz der innovativen Verfahren noch nicht feststehe. Außerdem sollten sich die Arzneimittel für Menschen mit seltenen Erkrankungen in Zukunft nicht weiter verteuern dürfen.

Das deutsche Gesundheitssystem habe erhebliche Defizite beim Umgang mit seltenen Erkrankungen. Das liege an seiner ausgeprägten Sektororientiertheit. Das im März aus der Taufe gehobene Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit seltenen Krankheiten soll Abhilfe schaffen. Darin arbeiten Bund, Länder, die forschenden Pharmahersteller und weitere Akteure zusammen. Besserung ist in Sicht. Im Januar eröffnete das bundesweit erste Zentrum für seltene Erkrankungen in Tübingen.

Eine Krankheit gilt als selten, wenn sie weniger als fünf Menschen auf 10 000 Einwohner betrifft. Die Seltenheit der einzelnen Erkrankungen erschwert aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen die Forschung und medizinische Versorgung. Betroffene warten im Schnitt sieben Jahre auf eine gesicherte Diagnose als Voraussetzung für eine Erfolg versprechende Therapie.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

KV bittet Patienten um Geduld

In Brandenburg braucht der ePA-Rollout mehr Zeit

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?