Pflegebeitrag

Bundestag regelt den Beitragssprung

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BERLIN. Am Donnerstagabend wird der Bundestag die kräftige Beitragserhöhung in der Pflege auf den Weg bringen. Das „5. Gesetz zur Änderung des SGB XI“ wird dann in erster Lesung beraten. „Mehr Menschen haben die unterschiedlichen Leistungsverbesserungen in Anspruch genommen als ursprünglich erwartet“, heißt es in der Begründung.

Ab Anfang kommenden Jahres soll der Beitragssatz dann 3,05 Prozent (Kinderlose: 3,3 Prozent) betragen, 0,5 Punkte mehr als bisher. So sollen zusätzlich jährlich 7,6 Milliarden Euro in die Pflegekassen kommen. Das werde Beitragssatzstabilität bis ins Jahr 2022 ermöglichen. Bund, Länder und Gemeinden als Arbeitgeber kostet die Erhöhung jährlich 255 Millionen Euro.

Auch die Rentenversicherung ist indirekt betroffen, denn durch die geplante Festschreibung des Sicherungsniveaus vor Steuern auf 48 Prozent ergeben sich für den Bundeshaushalt allein im Jahr 2023 Mehrausgaben in Höhe von 700 Millionen Euro. Die Mehrbelastung für private Arbeitgeber durch den höheren Beitragssatz wird für 2019 auf 2,1 Milliarden Euro beziffert.

Der GKV-Spitzenverband hat die „reflexhafte Anhebung des Beitragssatzes“ gerügt, da nicht die Möglichkeit eines Bundeszuschusses geprüft worden sei. (fst)

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