Deutliche Mehrheit

Bundestag setzt sein Häkchen hinter die Cannabis-Legalisierung

Die Cannabis-Legalisierung ist in Sack und Tüten. Der Bundestag hat dem Gesetz erwartungsgemäß zugestimmt. Der Bundesrat kann noch den Vermittlungsausschuss anrufen.

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Verteidigte abermals das Cannabis-Gesetz: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Freitag im Bundestag.

Verteidigte abermals das Cannabis-Gesetz: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Freitag im Bundestag.

© Serhat Kocak/dpa/picture alliance

Berlin. Trotz wiederholter harscher Kritik an dem Gesetz in der Vergangenheit – auch von Ärzteseite – hat der Bundestag am Freitagnachmittag die kontrollierte Freigabe von Cannabis beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sollen damit zum 1. April für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden.

Für das Cannabis-Gesetz stimmten 407 Bundestagabgeordnete, mit Nein 226 Abgeordnete, es gab vier Enthaltungen. Das Gesetz kommt voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen und damit das Verfahren abbremsen.

Lauterbach: „Wir verharmlosen nicht“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warb für die Pläne. Die Lage derzeit sei „in keiner Weise akzeptabel“, sagte der SPD-Politiker in der Aussprache vor der Abstimmung mit Blick auf steigende Zahlen von Konsumenten und „toxische Konzentrationen“ in Cannabis aus kriminellem Drogenhandel. „Der Schwarzmarkt ist der Kern des Übels.“

Jeder Kampf gegen den Schwarzmarkt sei ein wichtiger Schritt zum Schutz junger Menschen. Daher solle ein legales Angebot geschaffen werden. Lauterbach hob zugleich eine vorgesehene stärkere Aufklärung hervor. „Wir verharmlosen nicht.“

Opposition sieht Lippenbekenntnisse

Die FDP-Fachpolitikerin Kristine Lütke sprach von einem „historischen Wendepunkt“ hin zu einem Umgang, der der gesellschaftlichen Realität entspreche. Mit Cannabis aus Eigenanbau wüssten Konsumenten, woher es komme. Zudem werde der Weg zum Dealer und anderen, weitaus gefährlicheren Drogen deutlich länger.

Union und AfD wandten sich gegen die Pläne. „Der Kinder- und Jugendschutz ist in Ihrem Gesetz nicht mehr als ein reines Lippenbekenntnis“, sagte die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt. Ärzte, Polizisten und Psychotherapeuten und alle Länder-Innenminister hätten davor gewarnt. Anbau zu Hause sei nicht zu kontrollieren.

Bayern will streng sein

Umgehend nach der Abstimmung meldete sich erneut Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach zu Wort. Sie sagte, dass die Ampel-Koalition „ideologisch motivierte Experimente mit der Gesundheit der Menschen“ betreibe. Bayern werde das Cannabis-Gesetz „so streng wie möglich vollziehen“.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) plädierte dafür, das Gesetz im Vermittlungsausschuss zu überarbeiten. Sie kritisierte unter anderem die Altersgrenze, die zu niedrig sei.

50 Gramm sind „problematischer Konsum“

„Mit 18 Jahren ist die Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen. Daher kann der Konsum von Cannabis bei Jugendlichen große Schäden anrichten, vor allem, wenn er regelmäßig ist“, wird Psychiaterin Prof.. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, President Elect der DGPPN, in einer Mitteilung zitiert.

Zudem, so der Verband, sei die künftig erlaubte Menge von 50 Gramm Cannabis monatlich in den Bereich eines „problematischen Konsums“ einzuordnen, der mit Abhängigkeiten und vielen weiteren psychischen Störungen einhergehe. Die vorgesehenen Mittel für Prävention seien zu niedrig. (juk/dpa)

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Kommentare
Dr. Martin Junker 27.02.202410:03 Uhr

Der demokratische Umgang der Ampel-Parteien ist skandalös! Die Bedenken der sach- und fachkundigen MdB`s, insbesondere der ärztlichen Abgeordneten, wurden nicht nur ignoriert, sondern dies von der Abstimmung ausgeschlossen /es wurde ein "Ersatz" zur Abstimmung geschickt!) - Das soll Demokratie sein? Fraktionszwang vor gesundem Menschenverstand? Ich zweifele inzwischen am Eid der Abgeordneten, "Schaden von den Bürgern/innen abzuwenden". Die ministerialen Beamten (im BMG + 53 %!) und ungelernte Minister und Fraktionsvorsitzenden majorisieren und ignorieren demokratische Grundregeln. - Wollen wir das?

Dr. Karlheinz Bayer 23.02.202422:12 Uhr


Die Gesellschaftliche Realitätsferne, um den Satz von Dipl.-Sozialpäd. Kristine Lütke abzuwandeln, bedeutet, daß ich ab dem 2. April 2024, nach 50 Jahren Cannabiserfahrungen endlich sagen könnte, daß das so ist.
Vor 50 Jahren habe ich auch den ersten Alkohol getrunken und damals sogar filterlose Zigaretten geraucht, aber das war immer "legal", also ja, ich habe auch Rothändle geraucht und Bier getrunken.

Ich muß den modus coniunctivus in seiner Möglichkeitsform benutzen, obwohl absehbar ist, daß ein Cannabis-Konsum-"Geständnis" mir ab dem 1. April nicht mehr als Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgelegt werden kann. So aber ist immer noch die politische Realität, in der wir seit gefühlter Ewigkeit leben. Und ebenso real ist, daß deutsche Medizingesellschaften zusammen mit AfD- und CDU-Abgeordneten Sturm laufen ohne uns Ärztinnen und Ärzte zu fragen.

Es sind nicht "die" Ärzte, "die" Polizisten und "die" Psychotherapeuten, wie es immer kolportiert wird.
Die BW-Justiz-Ministerin Gentges geht davon aus, daß bundesweit mehr als 100.000 Akten, die im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind. Allein schon deswegen schreibe ich diesen Beitrag, in der Hoffnung, daß andere Ärzte, Polizisten und Psychotherapeuten sich ebenso melden werden, und mich nicht allein stehen lassen.

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