Datenschutz-Grundverordnung
BAG: Meist kein Schadenersatz wegen verspäteter Datenauskunft des Arbeitgebers
Zwar könne auch ein nur kurzzeitiger „Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten“ zu einem Anspruch auf Schadenersatz führen. Eine verspätete Auskunft sei aber nur eine Verzögerung, ein Kontrollverlust lasse sich daraus noch nicht ableiten, meinten die Erfurter Richter.