Pflegeberufegesetz
Bundestag soll 2018 nochmals ran
Union und SPD feilen bis zuletzt an ihrem Kompromiss. Denn die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird nicht rechtzeitig fertig – das hat Konsequenzen.
Veröffentlicht:BERLIN. Noch auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratung des Pflegeberufereform-Gesetzes gibt es weitreichende Änderungen. Anders als ursprünglich vorgesehen sollten Azubis sowohl in der ambulanten wie in der stationären Altenpflege Wahlfreiheit haben. Sie könnten sich demnach für eine komplett generalistische Ausbildung oder für das "2 plus 1"-Modell entscheiden, sagte Erwin Rüddel (CDU), zuständiger Berichterstatter für das Gesetz in der Unionsfraktion, der "Ärzte Zeitung". Bei der zweiten Option lernen die Altenpflegeschüler generalistisch und spezialisieren sich im dritten Ausbildungsjahr.
Auch beim Zeitplan gibt es Änderungen: Denn die Verordnung über die Ausbildung- und Prüfinhalte wird in dieser Legislatur nicht mehr rechtzeitig vorliegen. Über diese Verordnung werde erst der neu gewählte Bundestag in der ersten Hälfte 2018 abstimmen, sagte Rüddel. Dass sich das Parlament eigens nochmals mit der Struktur der Ausbildung beschäftigen soll, gilt als ungewöhnliches Prozedere. Doch diese Verordnung sei "der Schlüssel für den Erfolg des Gesetzes", so Rüddel.
Da die Länder im Anschluss noch die Curricula formulieren müssen, werde das Gesetz als Ganzes erst 2020 in Kraft treten – bisher war 2019 geplant. Nach dem neuen Fahrplan prüft der Bundestag dann im Jahr 2026 endgültig, welcher Ausbildungsweg sich bei den Azubis im Sinne einer "Abstimmung mit den Füßen" durchgesetzt hat. Aber: Gebunden sein wird das Parlament in seiner Entscheidung durch die dann vorliegenden Zahlen nicht. Das Justizministerium als Verfassungsressort habe Bedenken gegen eine solche Regelung gehabt, berichtet Rüddel.
Die Änderungsanträge zum Gesetzentwurf sollen am Mittwoch im Gesundheitsausschuss beraten werden. Eine erneute Anhörung halte er nur bei "schwerwiegenden Argumenten" der Opposition für angezeigt, so Rüddel. Allerdings hat der Ausschuss schon in seiner letzten Sitzung einen "Vorratsbeschluss" für eine weitere Anhörung getroffen. Denn dadurch würde sich die parlamentarische Beratung verschieben, sodass der Bundesrat erst am 22. September über die Vorlage abstimmen könnte – zwei Tage vor der Bundestagswahl.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) drängte indes auf eine erneute Anhörung und kritisierte die Eile. Wichtig sei ein Gesetz, das den Zugang für Hauptschüler zu den Pflegeberufen offen hält.
Rüddel kündigte an, die Koalition werde ausdrücklich im Gesetz festschreiben, dass der Hauptschulabschluss die Basis für einen Ausbildungsabschluss darstelle. Bisher sei dies nur in der Gesetzesbegründung enthalten gewesen.
Harsche Töne zum Verhandlungsstand kommen vom Arbeitgeberverband Pflege. Die Reform stecke in einer "Sackgasse". Die Koalitionspolitiker sollten von dem "totgerittenen Pferd" namens Pflegeberufereform absteigen. (fst)