Arzneimittelrecht
Bundestag verabschiedet Neuregelung
Der Bundestag hat eine Neuregelung des Arzneimittelrechts verabschiedet, die auch die umstrittenen Medikamententests an Demenzkranken enthält.
Veröffentlicht:
Eine Abstimmung im Bundestag.
© Michael Kappeler / dpa / picture alliance
BERLIN. In der namentlichen Abstimmung votierten am Freitag 357 der 542 teilnehmenden Abgeordneten mit ja und 164 mit nein. 21 Abgeordnete enthielten sich.
Über die Zulassung solcher Tests hatte der Bundestag bereits am Mittwoch separat abgestimmt. Derartige sogenannte gemeinnützige Forschungen an Demenzkranken sollen in Deutschland künftig grundsätzlich möglich sein, auch wenn der betroffene Patient davon keinen eigenen Nutzen hat. Allerdings müsse der jeweilige Patient zuvor bei voller Geisteskraft und nach einer verpflichtenden ärztlichen Beratung schriftlich einwilligen. (dpa)