Bericht des BMG

COVID-19 lässt die Erlöse großer Krankenhäuser purzeln

Dank der Corona-Ausgleichszahlungen des Bundes können kleinere Krankenhäuser ihre Erlöse steigern, größere lassen dagegen Federn. Das geht aus dem Abschlussbericht eines vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Beirats hervor.

Von Thomas Hommel Veröffentlicht:
In der Hochphase der Pandemie mussten viele Betten für Coronapatienten freigehalten werden.

In der Hochphase der Pandemie mussten viele Betten für Coronapatienten freigehalten werden.

© Halfpoint / stock.adobe.com

Berlin. Die Coronavirus-Krise hat sich in den Klinikbilanzen bislang sehr unterschiedlich ausgewirkt. Während vor allem kleinere Häuser ihre Erlössituation dank der mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz bereitgestellten Ausgleichszahlungen verbessern konnten, mussten größere Krankenhäuser mit mehr als 800 Betten Erlösrückgänge hinnehmen. Ingesamt konnte die Hälfte aller somatischen Kliniken ihre Erlöse steigern. Dabei gilt: Je größer ein Haus ist, desto geringer die Erlöse.

Das geht aus einem Bericht des vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingesetzten Expertenbeirats hervor. Dem Beirat gehören Vertreter der Kliniken, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie mehrere Wissenschaftler an, darunter der Leiter des Kompetenzbereiches Gesundheit am RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Professor Boris Augurzky, und der Gesundheitsökonom Professor Reinhard Busse von der TU Berlin.

Trend zur Überkompensation

Aufgabe des zehnköpfigen Gremiums ist es, regelmäßig die Auswirkungen des Krankenhausentlastungsgesetzes unter die Lupe zu nehmen.

Wegen der Corona-Pandemie erhalten die Krankenhäuser seit April pauschale Finanzhilfen vom Bund. Auf diese Weise sollen den Häusern Einnahmeausfälle kompensiert werden, die ihnen entstehen, weil sie Bettenkapazitäten für schwere COVID-19-Fälle vorhalten oder weil elektive Eingriffe und Operationen abgesagt werden. Bund und Länder hatten beide Schritte vorsorglich angeordnet, um für die Pandemie gewappnet zu sein. Auch zusätzliche Intensivkapazitäten werden seither bezuschusst. Inzwischen fahren die Häuser den Regelbetrieb wieder hoch.

Der Beirat hatte bereits Anfang Juni eine Evaluation zu den Auswirkungen der Finanzhilfen vorgelegt. Schon damals gelangten die Experten zu der Erkenntnis, dass die einheitliche Freihaltepauschale von 560 Euro je Klinikbett zur „Überkompensation“ der Erlösausfälle in kleineren Häusern führe, während Universitätskliniken und Maximalversorger „unterfinanziert“ seien. Die Pauschalen wurden daraufhin abgestuft.

Uniklinika besonders besonders unter Druck

Auch der Abschlussbericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Pandemie vor allem den etwa 35 Uniklinika zusetzt. Deren Erlöse sanken im Schnitt um sechs Prozent. Für seinen Report zog der Beirat die zwischen Januar und Ende Mai 2020 an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermittelten Abrechnungsdaten der voll- oder teilstationärer Fälle heran.

Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen verbuchten demnach ein Plus von im Schnitt acht bis neun Prozent. Über alle Krankenhäuser hinweg ergibt sich laut Bericht ein Erlösplus von zwei Prozent.

Die Beiratsmitglieder betonen, die Auswirkungen der Pandemie blieben über den 30. September 2020 hinaus bestehen. An diesem Tag laufen die Regelungen des Krankenhausentlastungsgesetzes aus. Die flächendeckende Freihaltung von Betten wie auch der Aufbau intensivmedizinischer Kapazitäten sei tatsächlich nicht länger geboten, so der Beirat. Daher müssten auch pauschale Hilfen nicht über den 30. September verlängert werden.

Hilfen sollen angepasst werden

Gleichwohl sei zu erwarten, dass die Krankenhäuser „in unterschiedlicher Ausprägung“ weiter von corona-bedingten Einschränkungen betroffen seien, betonen die Experten. Finanzielle Folgen der Pandemie fielen aber aller Voraussicht nach je nach Region und Haus unterschiedlich aus, entsprechend seien auch weitere Finanzhilfen anzupassen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat diesen Rat bereits auf dem Schirm: Eine Ergänzung zum geplanten Krankenhauszukunftsgesetz sieht vor, dass die Kliniken weiter corona-bedingte Erlösausfälle und anfallende Mehrkosten erstattet bekommen. Dies soll aber regional und krankenhausindividuell geschehen.

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