Infektionsschutzgesetz

Corona-Impfstatus: Pädiater fürchten um soziale Teilhabe von Kindern

Die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes provoziert weiter Kritik. Kinder- und Jugendärzte bezeichnen die Bestimmung des Corona-Impfstatus als undifferenziert.

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Eine Schülerin steht mit einer Mund- und Nasenmaske vor einer Tafel. Belange von Kindern und Jugendlichen seien bei der Anhörung zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes „so gut wie kein Thema“ gewesen, sagt der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Thomas Fischbach.

Eine Schülerin steht mit einer Mund- und Nasenmaske vor einer Tafel. Belange von Kindern und Jugendlichen seien bei der Anhörung zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes „so gut wie kein Thema“ gewesen, sagt der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Thomas Fischbach.

© Guido Kirchner/dpa

Berlin. Pädiater stören sich an den geplanten Bestimmungen zum künftigen Corona-Impfstatus. „Im Gesetzentwurf für eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes wird bei der Frage des Impfstatus bislang nicht nach Kindern und Erwachsenen unterschieden. Es werden alle über einen Kamm geschert, was wir für falsch halten“, sagte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Dr. Thomas Fischbach, der Ärzte Zeitung am Donnerstag.

Für Kinder unter fünf Jahren gebe es bisher keinen zugelassenen Impfstoff, erinnerte Fischbach. Für Kinder im Alter zwischen fünf bis elf Jahren läge keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission für die ersten beiden Immunisierungen vor. Auch eine Boosterimpfung sei in dieser Altersgruppe bisher weder empfohlen noch zugelassen. „Diesen jungen Menschen bleibt nach der im Gesetzentwurf gewählten Definition der Impfstatus verwehrt“, so Fischbach. Dadurch sei auch deren Teilhabe am sozialen Leben „massiv gefährdet“.

Nicht geimpfte Kinder dürfen keine Nachteile erleiden

Der von den Ampelfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt fest, dass für einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus drei Impfungen oder aber zwei Impfungen plus positiver Antikörpertest aufgrund einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus gelten sollen. 2G- und 3G-Regelungen sollen als Zutrittsvoraussetzungen für Restaurants oder Kinos ab dem 20. März zwar grundsätzlich wegfallen.

Allerdings ist auch geplant, dass die Länder die Pflicht zur Vorlage eines Impf- und Genesenen- beziehungsweise eines Testnachweises bei hohen Inzidenzen wieder reaktivieren können. Ausnahmen beim Impfstatus sollten auch für die 12- bis 17-Jährigen gelten – zumindest aber für diejenigen, die nach der ersten oder zweiten Impfung eine Impfkomplikation erlitten hätten, erklärte Fischbach.

Der BVKJ hatte dies zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) in einer Stellungnahme für die Gesundheitsausschuss-Anhörung Anfang der Woche angemahnt. Ungeimpfte Kinder dürften keine Nachteile im Alltag erleiden, so der Appell der Fachgesellschaften und des Berufsverbands.

Tests in Schulen – neuerlicher Flickenteppich droht

Fischbach beklagte, dass in der Anhörung die Belange von Kindern und Jugendlichen „so gut wie kein Thema“ gewesen seien. Weder BVKJ, DGKJ noch DGPI, die als Sachverständige geladen waren, seien zu Wort gekommen. Kritik übte er auch daran, dass die Länder weiter am „ausgeprägten Testen“ an Schulen festhalten wollten. Anlasslose Testungen nützten den Kindern aber überhaupt nichts.

Es drohe hier abermals ein „Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den Ländern“. Dasselbe gelte für die Anwendung der Maskenpflicht an Schulen. (hom)

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