Geplante Impfpflicht

Corona-Impfung: Ullmann wirbt für Mittelweg aus Aufklärungs- und Nachweispflicht

Eine Gruppe von Abgeordneten um den FDP-Politiker und Arzt Andrew Ullmann bereitet einen Gesetzesvorschlag zur Corona-Impfpflicht vor. Dieser stelle einen Kompromiss bisheriger Maximalforderungen dar, so Ullmann.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Bereitet mit anderen Abgeordneten einen Gesetzesvorschlag für eine Corona-Impfpflicht vor: der Infektiologe und FDP-Abgeordnete Professor Andrew Ullmann (FDP).

Bereitet mit anderen Abgeordneten einen Gesetzesvorschlag für eine Corona-Impfpflicht vor: der Infektiologe und FDP-Abgeordnete Professor Andrew Ullmann (FDP).

© Christophe Gateau / dpa

Berlin. In der Debatte um eine mögliche Corona-Impfpflicht nimmt der Vorschlag für einen Mittelweg aus Aufklärungs- und Nachweispflicht Gestalt an. „Wir arbeiten aktuell an der Finalisierung eines Entwurfs“, sagte der FDP-Obmann der FDP-Fraktion im Bundestags-Gesundheitsausschuss, Professor Andrew Ullmann, der „Ärzte Zeitung“ am Dienstag. Vorlegen wolle man den Entwurf erst nach der Orientierungsdebatte im Parlament. Die Aussprache ist für den 26. Januar geplant.

Konkret schlage man vor, in einem ersten Schritt eine „verpflichtende Impfaufklärung“ – idealerweise beim Haus- oder Facharzt oder im Impfzentrum – einzuführen, erläuterte Ullmann. Dazu sollten alle Bundesbürger ab 18 Jahren per Brief angeschrieben werden.

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Von der Verpflichtung, sich über die Corona-Impfung aufklären zu lassen, könne sich nur befreien, wer eine abgeschlossene oder aber mindestens die erste Schutzimpfung gegen das Coronavirus erhalten habe, sagte der Infektiologe weiter. Komme ein Ungeimpfter der Aufklärungsverpflichtung nicht nach, müsse dies seiner Ansicht nach mit einem Bußgeld sanktioniert werden, so Ullmann. „Darüber diskutieren wir noch.“

Impfnachweispflicht für alle Über-50-Jährigen

Sollte sich im Zuge der Impfaufklärung die Impflücke – die noch konkret definiert werden müsse – nicht schließen lassen, soll dem Vorschlag zufolge in einem zweiten Schritt eine Impfnachweispflicht gesetzlich vorgeschrieben werden. Diese Impfnachweispflicht solle „altersadaptiert“ ab einem Alter von 50 Jahren gelten, sagte Ullmann. Dies rein risikoadaptiert zu machen, sei kaum umsetzbar, da sich sämtliche Risikogruppen nicht sicher identifizieren ließen.

Mittlerweile sind in Deutschland knapp 73 Prozent der Bundesbürger vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Knapp 48 Prozent haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten.

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Die Vorgabe, eine Impfnachweispflicht für Menschen ab 50 Jahren einzuführen, sei nicht willkürlich gewählt, betonte Ullmann. Vielmehr folge man damit Daten der Deutschen Gesellschaft für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

Deren Erkenntnissen zufolge nehme die Zahl stationär aufgenommener COVID-19-Patienten bei den ungeimpften Über-50-Jährigen „dramatisch“ zu. Ullmann sprach von dem geplanten Gesetzesvorschlag als einer „sinnvollen Kompromisslinie zwischen den Maximalforderungen“, die die Debatte bestimmten.

Aktuell liegt erst ein Antrag zur Frage der Corona-Impfpflicht vor. Dieser Vorschlag, der unter anderem vom Bundestags-Vizepräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP) mitgetragen wird, wendet sich gegen eine Impfpflicht und setzt stattdessen auf „Anstrengungen unterhalb des Grundrechtseingriffs“. Aufgeführt werden mehrsprachige Aufklärungs- und Werbespots sowie eine breite Impfkampagne.

Parlament sollte „nichts übers Knie brechen“

Kanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) haben sich dagegen für eine Impfpflicht für alle Bundesbürger ab 18 Jahren ausgesprochen. Diese solle möglichst „unbürokratisch“, sprich ohne Aufbau eines Impfregisters auskommen.

Scholz und Lauterbach lehnen eigene Anträge zum Thema Impfpflicht ab. Diese Vorschläge müssten vielmehr aus der Mitte des Parlaments herauskommen. Die Union hatte dies scharf kritisiert.

Der FDP-Gesundheitspolitiker Ullmann sprach sich ebenfalls für eine Debatte „jenseits von Partei- und Fraktionszugehörigkeiten“ aus. „Dafür ist das Thema zu sensibel.“ Auch warnte er davor, die Sache „mal eben so“ zu beschließen. „Wir dürfen hier nichts übers Knie brechen und müssen in eine gewissenhafte und sorgfältige Diskussion im Bundestag einsteigen.“

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