Bericht für 2021
Corona-Pandemie treibt Bürger und Petitionsausschuss um
Jede vierte Petition entfiel im Vorjahr auf den Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums. Die Coronavirus-Pandemie bildete jedoch nur einen Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses.
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Stellte am Mittwoch den Bericht des Petitionsausschusses vor: die Abgeordnete Martina Stamm-Fibich (SPD), Vorsitzende des Petitionsausschusses.
© Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium stand im vergangenen Jahr im Zentrum von Eingaben, die von Bürgerinnen und Bürgern beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht wurden. Grund ist vor allem die Corona-Pandemie gewesen.
Mit 2876 Eingaben betraf rund jede vierte Petition den Geschäftsbereich des BMG. Das entspricht einem Zuwachs von 14 Prozent im Vergleich zu 2020, heißt es im Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für 2021, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Mit weitem Abstand folgt das Bundesjustizministerium, in dessen Zuständigkeit rund 1460 Petitionen fielen.
Insgesamt haben sich die Bürger im Vorjahr aber deutlich seltener an den Ausschuss gewandt, der sich selbst oft als „Seismograf des Parlaments“ beschreibt. Mit 11.667 Petitionen sank deren Zahl im Vergleich zum Jahr zuvor erheblich (2020: 14.314).
Die Parlamentarier gewännen durch die Eingaben nicht nur einen Eindruck über das Stimmungsbild der Bürger, „sondern werden auch sehr frühzeitig auf Probleme aufmerksam gemacht“, sagte die Ausschussvorsitzende Martina Stamm-Fibich (SPD).
Umstrittene Einschränkungen durch Infektionsschutzgesetz
Angesichts der kontroversen Debatte über Einschränkungen während der Corona-Pandemie verwundert es nicht, dass viele Eingaben dieses Thema adressiert haben.
Insbesondere erreichten den Ausschuss Petitionen zu diesen Themen: Zulassung und Sicherheit von Impfstoffen, Priorisierung bestimmter Gruppen bei knappen Impfstoffen, Sinn und Zweck der Impfung von Kindern und Jugendlichen oder der Corona-Bonus für bestimmte Berufsgruppen.
Wie in den vergangenen Jahren standen aber auch Themen wie die Bemessung von Krankenkassenbeiträgen, Beschwerden über die Leistungsgewährung von Krankenkassen oder aber die Pflege im Fokus von Petenten. So beschäftigte sich der Ausschuss öffentlich mit einer Petition zu den Arbeitsbedingungen von Pflegekräften, die mehr als 355.000 Unterstützer fand.
In öffentlicher Sitzung wird eine Eingabe immer dann verhandelt, wenn sie binnen vier Wochen mehr als 50.000 Unterstützer gefunden hat. Dieses Quorum ist im Vorjahr in fünf Fällen erreicht worden.
Erfolgreiche Petition zur Heilkunde
In manchen Fällen war eine Petition in der Weise erfolgreich, dass das Anliegen nicht nur vom Ausschuss unterstützt, sondern auch vom Gesetzgeber aufgegriffen wurde. Dies gilt beispielsweise für die Eingabe, Notfallsanitätern die Verabreichung von Betäubungsmitteln zu erlauben – noch bevor der Notarzt eintrifft.
Der Ausschuss griff das Anliegen des Petenten auf und vertrat die Auffassung, dass eine rechtliche Absicherung der Notfallsanitäter geboten ist. Nach kontroversen Diskussionen entschied der Bundestag im Januar vergangenen Jahres, dass im Notfallsanitätergesetz dieser Berufsgruppe die „eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen“ erlaubt wird.
„Mit diesem erfreulichen Ergebnis“ habe dieses Petitionsverfahren abgeschlossen werden können, heißt es im Bericht. (fst)