DAK: Urteil nicht auf alle Versicherten übertragbar

HAMBURG (fst). Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat betont, dass das am Mittwoch ergangene Urteil des Sozialgerichts Berlin "keine grundsätzliche Bedeutung" habe und nicht auf alle Versicherten übertragbar sei.

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Das Gericht hatte die Kasse zur Rückzahlung der Zusatzbeiträge in drei Fällen verurteilt. Außerdem sei die Entscheidung nicht rechtskräftig, erklärt die DAK.

Der Gesetzgeber habe in Paragraf 175 Absatz 4 SGB V festgelegt, dass die Kassen ihre Mitglieder über das Sonderkündigungsrecht informieren müssen.

"Wie dies zu geschehen hat, hat der Gesetzgeber offen gelassen", so die Kasse.

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