DRG in Deutschland

Das blinde System

Ob Kreiskrankenhaus oder Uniklinikum - die deutschen Fallpauschalen sind überall gleich. Gleicher Preis für gleiche Leistung ist der Grundsatz im DRG-System. International geht Deutschland damit einen Sonderweg, zeigt ein Gutachten.

Von Uwe K. Preusker Veröffentlicht:
Chirurg bei einer Op: Sonderzuschläge für Maximalversorger sind im hiesigen DRG-System unbekannt.

Chirurg bei einer Op: Sonderzuschläge für Maximalversorger sind im hiesigen DRG-System unbekannt.

© Mathias Ernert

BERLIN. Ob Österreich, die Niederlande, England oder die USA: Überall erhalten die Universitätskliniken zusätzlich zu den Erlösen aus den DRG-Fallpauschalen weitere Mittel zur Finanzierung ihrer spezifischen Aufgaben in der Hochleistungsmedizin.

Das zeigt ein neues Gutachten mit dem Titel "Universitätsmedizin und DRGs", das der Schweizer DRG-Spezialist Wolfram Fischer vom Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin (ZIM) im Auftrag des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) erstellt hat.

Die Kernaussagen des Gutachtens: Die durchschnittlichen Fallkosten sind in Universitätskliniken normalerweise höher als in den übrigen Akutkrankenhäusern, und zwar auch nach Berücksichtigung des Schweregrades der behandelten Patienten im Fallpauschalensystem. Was die anderen Länder mit ihren DRG anders machen als Deutschland, lesen Sie in der App ...

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