Infektionsschutzgesetz
Debatte um Corona-Maskenpflicht in Altenheimen entbrannt
Sobald Heimbewohnende ihre Zimmer verlassen und gemeinschaftlich genutzte Räume betreten, müssen sie laut Infektionsschutzgesetz eine Maske zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung tragen. Daran entzündet sich seit Tagen scharfe Kritik.
Veröffentlicht:Berlin. Seit 1. Oktober gilt das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Gesetz schreibt auch eine Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen in gemeinschaftlich genutzten Räumen vor. Das soll dem Schutz vor Corona dienen. An der Regel entzündet sich allerdings massive Kritik.
Pflegebedürftige Menschen müssten zwar vor Corona geschützt werden, erklärte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, in ihrem Online-Wochenbriefing „Moll am Mittwoch“. Pflegeeinrichtungen seien aber zugleich das „Zuhause der Bewohnerinnen und Bewohner, auch die Gemeinschaftsräume“.
Daher halte sie den Verzicht einer umfassenden Maskenpflicht in diesen Räumen für vertretbar. „Ich trage ja auch keine Maske in meinem Wohnzimmer.“
„Unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte“
Als „schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte“ von Heimbewohnern hatte vergangene Woche bereits die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) die Maskenpflicht kritisiert.
Auch einzelne Länder, so etwa Nordrhein-Westfalen, stuften die Regelung als unangemessen ein, betonte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, die frühere saarländische Gesundheitsministerin Dr. Regina Görner.
Die betreffenden Länder wiesen nachgeordnete Behörden an, Ausnahmeregelungen von der Maskenpflicht großzügig zugunsten der Heimbewohnenden auszulegen. Auch Gesundheitsämter würden Heimleitungen teils in diesem Sinne antworten, wenn diese sich nach der Maskenpflicht erkundigten.
Seniorenverbände machen Korrekturbedarf aus
Laut BAGSO ist der Verweis auf Ausnahmen aber keine Lösung. „Es braucht dringend eine Korrektur der Vorschrift“, heißt es in einem Schreiben an die zuständigen Bundestagsausschüsse, „denn viele Einrichtungen werden die Regelung entgegen jeder Vernunft auch mit Zwang (nämlich dem, bei Missachtung auf dem Zimmer bleiben zu müssen) umsetzen, um nur ja nicht in Haftung genommen werden zu können, falls es zu einem Infektionsgeschehen kommt.“ Die Vorschrift sei daher im Sinne der Heimbewohner zu korrigieren.
Besucher von Pflegeheimen sollten gleichwohl Masken tragen und sich testen lassen müssen, so die BAGSO. Es sei jedoch sicherzustellen, dass für Angehörige Tests vor Ort durchgängig angeboten würden. Bewohnerinnen und Bewohner sollten demgegenüber selbst entscheiden können, ob sie in ihrem täglichen Aufenthaltsbereich eine Maske tragen oder nicht. (hom)