Leitartikel

Der Feldzug britischer Ärzte gegen den Tabak

Britische Exzentrik oder sinnvoller Vorschlag? Die British Medical Association will allen nach 2000 geborenen Bürgern das Rauchen verbieten. Zwar melden sich auch kritische Stimmen zu Wort, doch die Initiative ist lobenswert. Und sie hat eine starke Lobbygruppe hinter sich.

Arndt StrieglerVon Arndt Striegler Veröffentlicht:
Werbung für das Rauchverbot anno 2007: Damals trat am 1. Juli der Kippenbann in öffentlichen Gebäuden in Kraft. Das Foto wurde 13 Tage zuvor aufgenommen.

Werbung für das Rauchverbot anno 2007: Damals trat am 1. Juli der Kippenbann in öffentlichen Gebäuden in Kraft. Das Foto wurde 13 Tage zuvor aufgenommen.

© Matt Faber / PA Photos / dpa

Dass Ärzte öffentlich vor den gesundheitlichen Gefahren des Rauchens warnen, ist nicht gerade neu. Von daher schaute beim derzeit laufenden Jahreskongress des britischen Ärztebundes (British Medical Association, BMA) im nordenglischen Harrogate erst einmal niemand so richtig hin, als das Thema Nikotinabusus auf der Tagesordnung erschien. Same procedure as every year ...

Doch was die versammelten Ärztinnen und Ärzte dann debattierten und entschieden, haute selbst gestandene gesundheitspolitische Kommentatoren vom Hocker: Die BMA verlangt von der Londoner Regierung ein neues Gesetz, welches es allen nach 2000 geborenen Bürgern verbietet, zu rauchen!

Der ansonsten eher ruhig und unspektakulär verlaufende Jahreskongress der britischen Medizinerschaft steht plötzlich weltweit in den Schlagzeilen.

Die BMA ist die gesundheitspolitisch einflussreichste und wichtigste ärztliche Berufsvereinigung in Großbritannien. Mehr als 100.000 Ärztinnen und Ärzte werden von ihr repräsentiert. Von daher ist es durchaus wichtig, was von den in Harrogate versammelten Delegierten beschlossen wird.

Der in dieser Woche mit einer großen Mehrheit gefasste Beschluss, ein Gesetz zu fordern, das allen Briten, die nach dem Jahr 2000 geboren sind, das Rauchen verbietet, ist dennoch ein Meilenstein. Noch nie hat sich die BMA derart weit aus dem Fenster gelehnt.

Dabei argumentieren die britischen Kolleginnen und Kollegen so: Nikotinabusus ist jährlich entweder direkt oder indirekt für mehrere Zehntausend Todesfälle im Königreich verantwortlich. Die volkswirtschaftlichen Schäden, die der Griff zum Glimmstängel nach sich zieht, geht in mehrstellige Milliardenhöhe.

Keine rationale Entscheidung

Gleichzeitig ist bekannt, dass die meisten Raucher in jungen Jahren mit dem Nikotinkonsum beginnen. "Wir wissen, dass bis zu 80 Prozent der Raucher im Alter von unter 20 Jahren mit dem Rauchen anfangen", sagte Dr. Tim Crocker-Burque in Harrogate. Und: "Das ist ein sehr guter Grund, um das Rauchen in jungen Jahren auch gesetzlich zu verbieten."

"Rauchen ist keine rationale Entscheidung gut informierter Erwachsener." Andere Debattenredner auf dem BMA-Jahreskongress sahen das ähnlich: "Wir als Ärzte haben eine besondere Verantwortung, alles zu unternehmen, um Patienten vom Rauchen abzuhalten", konstatierte eine Hausärztin aus London.

"Es muss darum gehen, das Rauchen zu entnormalisieren!" Dafür gab es starken Applaus. Genau wie für die Aufforderung: "Rauchen kostet Patientenleben. Lassen sie uns diesem Gräuel endlich ein für alle Mal ein Ende setzen!"

Starke Worte einer lobbymäßig starken Organisation. Dass die britische Ärzteschaft durchaus in der Lage ist, parlamentarische Entscheidungen und die Gesetzgebung in Großbritannien zu beeinflussen, zeigte sich zuletzt, als die Mediziner sich dafür einsetzten, das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden gesetzlich zu verbieten.

Was später aus Brüssel kam - die BMA hatte ein derartiges Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern bereits Jahre zuvor angeregt und in die Debatte geworfen. Wobei festzustellen ist, dass das Rauchverbot heute in Großbritannien deutlich strikter eingehalten wird als zum Beispiel in Deutschland, wo man zum Beispiel in Kiez-Kneipen in Berlin überall rauchende Gäste antrifft.

Der BMA-Entschluss, das Rauchen allen nach 2000 geborenen Bürgern gesetzlich verbieten zu wollen, ist noch aus einem anderen Grund bemerkenswert: Erstmals in der Geschichte des Ärztebundes scheut man sich nicht, öffentlich die Ungleichbehandlung verschiedener Altersgruppen nicht nur zu dulden, sondern diese sogar zu propagieren.

Starke Lobbygruppe

"Das ist lächerlich und mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar", kritisierte Dr. Yohanna Takwoingi im Gespräch mit Journalisten in Harrogate. Die Ärztin hält ein solches Gesetz für nicht durchsetzbar und fürchtet, die Ärzteschaft mache sich mit derartigen Forderungen zur öffentlichen Lachnummer.

Was immer aus der mutigen und durchaus lobenswerten BMA-Initiative wird, eines ist schon jetzt sicher: Der Beschluss des britischen Ärztebundes hat die Diskussion über das Rauchen, die damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren und den Jugendschutz wiederbelebt. Das ist eine gute Sache.

Und die gesundheitspolitische Lobbyarbeit der Ärzteschaft ist dafür bekannt, oft eben doch und gegen erhebliche Widerstände der Politiker zum Erfolg zu führen. Zu wünschen wäre es dieser Initiative allemal. Denn was könnte besser und unterstützenswerter sein als das Anliegen, junge Menschen vor einer oftmals tödlich endenden Suchterkrankung zu schützen!

Die kommenden Monate werden schnell zeigen, wie ernst es den britischen Gesundheitspolitikern mit dem Schutz gerade junger Patienten vor gesundheitlichen Gefahren wie dem Rauchen wirklich ist. Das Startsignal wurde jedenfalls ist in dieser Woche in Harrogate gegeben - ein lautes Signal.

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Kommentare
Dr. Ulrich Klar 26.06.201414:42 Uhr

Nicht ganz unrealistisch!

Um''s gleich vorweg zu nehmen: auch ich bin sehr gegen eine Ueberregulierung und Bevormundung durch den Staat. Auch dass man nicht jedes "Risikoverhalten" verbieten kann ist voellig klar.
Aber: Anschnallpflicht im Auto und Helmpflicht fuer Motorradfahrer haben die schwere der Verletzungen und Todesfaelle bei Unfaellen wesentlich reduziert ... die Helmpflicht fuer Radfahrer ist nur die logische Konsequenz und meines Erachtens keine allzugrosse Einschraenkung der persoenlichen Freiheit.
Auch bin ich durchaus der Meinung, dass Aertze im gesundheitlichen Bereich eine Vorbildfunktion haben und einen entsprechenden Lebenswandel fuehren sollten (wie auch Politiker sich politisch-gesellschaftlich korrekt verhalten und z.B. Sportprofis Vorbilder fuer Fairplay und Anti-Doping sein sollten). Ich bin nicht naiv genug, um zu wissen, dass die Realitaet anders aussieht.
Beim Vorstoss der britischen Kollegen geht es aber noch um einen anderen Punkt: den Schutz und die Fuersorge der Kinder und Jugendlichen! Was eigentlich Aufgabe der Eltern ist wird leider allzu oft vernachlaessigt ... weshalb soll hier nicht Gegenstand der Diskussion sein. Und deshalb ist ein Einschreiten des Staates durchaus denkbar wenn nicht sogar bitter noetig. Meines Erachtens uebrigens auch im Falle des kindlichen/jugendlichen Uebergewichtes!
Wieviele Babies/Kinder wuerden ohne Babyschalen- bzw. Kindersitzpflicht ungesichert im Auto transportiert?
Die Idee des autosuffizienten und selbstbestimmten Buergers ist leider eine der vielen Utopien des menschlichen Daseins.
Vom volkswirschaftlichen Aspekt mal ganz zu schweigen.
Mit freundlichen kollegialen Gruessen.
Dr. Ulrich Klar
Facharzt fuer Anaesthesiologíe und Intensivmedizin, Notfallmedizin

Lutz Barth 26.06.201413:52 Uhr

In "dubio pro liberate"!

Mit Verlaub: Dem Kommentator liegt es fern, allgemeine Empfehlungen der Ärzteschaft für einen aktiven Gesundheitsschutz ins „Lächerliche“ zu ziehen.

Gleichwohl sollte man/frau hier den Anfängen eines neuen und bisher für unmöglich gehaltenen ärztlichen Neopaternalismus dergestalt wehren, als dass es sicherlich nicht die Aufgabe der Ärztekammern ist, Bürgerinnen und Bürgern einen Gesundheitsschutz aufzudrängen und diesen durch entsprechende Gesetzesnormen abzusichern. Von daher ist der Vergleich mit der hierzulande angestoßenen Debatte über die „Helmpflicht“ keineswegs unpassend, so wie es auch nicht ausgeschlossen wäre, dass demnächst der überaus eloquente und ideenreiche Präsident der Bundesärztekammer meint, für ein allgemeines Rauchverbot oder der Schließung von Fastfood-Ketten zu plädieren, da insbesondere letztere nicht gerade dem Wunschbild einer ausgewogenen Ernährung entsprechen, mal abgesehen von der Problematik der „schwergewichtigen Bürgerinnen und Bürger“, die sich allerlei ungesunden Genüssen hinzugeben scheinen, deren Folgen ebenfalls für die konkrete Gesundheit und Volkswirtschaft nicht absehbar wären.

Ohne Frage sieht sich auch hierzulande die Ärzteschaft mit dem Problem konfrontiert, dass Bürgerinnen und Bürger nicht immer ihren wohlmeinenden Ratschlägen zu folgen bereit sind. Von dieser Warte aus betrachtet erscheint es denn auch konsequent, nach dem Gesetzgeber zu rufen.

Indes aber gilt: Auch eine „neue Kultur des Maßes für die Medizin“ (Paul Kirchhoff, 2005) wird sich dem Problem zu stellen haben, dass ein aufgedrängter Gesundheitsschutz nur in ganz engen Grenzen möglich ist, wollen wir nicht gleich uns aller Freiheitsrechte begeben.

„Freiheit heißt, sein Leben selbstbestimmt gestalten und sich dabei von anderen unterscheiden zu dürfen. Wer sich sportlich ertüchtigt, verfügt über besondere Körperkraft und eine gute Gesundheit, wer statt dessen ein Musikinstrument übt, erreicht einen besonderen Grad der Bildung, vielleicht aber ein gesundheitserhebliche Blässe. Wer sich im Erwerbsleben anstrengt, nutzt seine Freiheit zu Einkommen und Reichtum, kann dadurch aber auch seine Gesundheit gefährden; wer den Müßiggang bevorzugt, wählt die Freiheit von den Lasten des Erwerbsstrebens, kann aber zugleich wirtschaftliche Grundlagen einer gesunden Lebensführung entbehren müssen.“ (Kirchhoff, Das Recht auf Gesundheit, vgl. dazu die Beitragsrezension v. Ass. jur. Lutz Barth unter >>> http://www.iqb-info.de/Kirchhoff.pdf <<<).

In der Tat hat die Berufung der Bürger auf die individuelle Freiheit auch eine Kehrseite: Aus der prinzipiell gewährleisteten Selbstbestimmung folgt zugleich auch die Selbstverantwortung für das eigene Tun und Handeln und somit erscheint es nach Kirchhof auch nur allzu konsequent, etwa die „unmittelbare Selbstschädigung, etwa durch Konsum von Tabak und Alkohol, durch ungesunde Ernährung oder Bewegungsmangel, durch die Risikobereitschaft von Sportlern und Verkehrsteilnehmern zum Ausgangspunkt einer speziellen Kostenverantwortung zu machen“.

Dabei denkt Kirchhof weniger an „Steuererhöhungen“ (etwa der Tabaksteuer), da diese kaum einen Lenkungseffekt haben, sondern vielmehr daran, dass der Selbstschädiger vermehrt zu den Kosten seiner höchstpersönlichen Behandlung heranzuziehen sei.

Aber auch hier gelangt er zur Erkenntnis, dass das Individualrecht auf Gesundheit „jeder Einschränkung notwendiger medizinischer Leistungen je nach Mitverursachung durch den Betroffenen Schranken (setzt).“

Und in diesem Sinne sollte sich die verfasste Ärzteschaft – in erster Linie die BÄK als private Arbeitsgemeinschaft und die als Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgestalteten LÄK – etwas bescheiden und im Zweifel nicht stets meinen, ein Einschreiten des Gesetzgebers sei gefordert.

Vielmehr stände es gerade der BÄK gut zu Gesichte an, mit Blick auf ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen dafür Sorge zu tragen, dass Freiheitsrechte nicht über Gebühr beschnitten werd

Dr. Wolfgang Wehnert 26.06.201411:27 Uhr

Wichtiger Diskussionsanstoß

Ein sehr wichtiger Diskussionsanstoß der britischen Ärzte, der nicht durch völlig unpassende Vergleiche(Helmpflicht für Radfahrer etc.) ins Lächerliche gezogen werden sollte.
Nikotin ist ein Gift, und der Staat sollte gerade die Kinder davor schützen.

Lutz Barth 26.06.201406:18 Uhr

Frei nach Obelix: Die spinnen, die (britischen) Ärzte…

Mit Verlaub: Im Dienst der Gesundheitsfürsorge scheint alles möglich und die Ärzteschaft scheint fortwährend darum bemüht zu sein, gleich ein ganzes Staatsvolk mit gesundheitspädagogischen Erziehungsmaßnahmen beglücken zu wollen.

Es dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein, wenn auch hierzulande Ärztefunktionäre - allen voran die Bundesärztekammer – dem vermeintlich guten Beispiel ihrer englischen Kolleginnen und Kollegen folgen werden und zunächst für ein generelles Rauchverbot plädieren. Neben der schon geforderten „Helmpflicht“ für Radfahrer dürfte sich auch für die deutsche Ärzteschaft ein unglaublich großer Regulierungsbedarf ergeben, wenn und soweit es darum geht, für ein auf die Gesundheitsprävention fokussiertes „Bewusstsein“ des gemeinen Volkes gleichsam „väterlich“ mit einem sanften Erziehungsdruck Sorge tragen zu können.

Verbote müssen her, denn nur so lässt sich eine gewünschte Bewusstseinsänderung bei der Bevölkerung auf Dauer sicher stellen – so jedenfalls offensichtlich die Auffassung des Präsidenten der ÄK Westfalen-Lippe bei seiner Forderung nach einer allgemeinen Helmpflicht für Radfahrer.

Ärztefunktionäre sind eben nicht zimperlich, wenn es darum geht, mal eben schnell Vorschläge zu unterbreiten, die zwar nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht, aber doch aufgrund der ärztlichen Expertise zwingend zu akzeptieren sind. Wenn schon nicht auf freiwilliger Basis, dann doch bitteschön durch einen gesetzlichen Zwang.

Nun, die Ärzteschaft als Profession scheint sich zunehmend daran zu gewöhnen, dass einige Ärztefunktionäre in „normierten Pflichten“ ein probates Erziehungsmittel erblicken, mit dem dann gelegentlich auch schon einmal die ureigene Gewissensentscheidung gebeugt werden kann, wie sich unschwer aus der „Werthaltung“ insbesondere der BÄK zur ärztlichen Suizidassistenz ablesen lässt.

Vielleicht sollte für den kommenden Deutschen Ärztetag die „Helmpflicht“ für die radelnde Ärzteschaft auf die Tagesordnung gesetzt werden. Ärzte werden dann ihrem Ruf gerecht, mit gutem Beispiel für eine aktive Gesundheitsprävention voranzuschreiten, in dem diese zumindest in der Musterberufsordnung einige Verhaltenspflichten vorschreiben, die dem gesundheitlichen Wohl und Wehe nicht nur der Ärzteschaft, sondern insbesondere der Bevölkerung dienlich sein können.

Grenzen sind hierbei der konkreten „Regelungsmacht“ der Ärztefunktionäre nicht gesetzt: Neben der „Helmpflicht“ sollte die Ärzteschaft insbesondere auch auf eine gesunde Ernährung drängen und ggf. eine jährliche Gewichtsmessung ihrer Kolleginnen und Kollegen verbindlich vorsehen, um so den Gefahren des Übergewichts entsprechend vorbeugen zu können. Von einem solch vorbildlichen Verhalten der Ärzteschaft würden dann entsprechende Signale ausgehen, die sowohl den parlamentarischen Gesetzgeber als auch die aufrechten Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen, dem guten Beispiel der verfassten Ärzteschaft zu folgen. Ein generelles Rauchverbot für die Ärzte wäre ebenso erwägenswert wie die Pflicht zum Unterlassen gefährlicher Risikosportarten und sofern wir noch einen Seitenblick auf die „Arztethik“ riskieren wollen, sollte es künftig den Ärzten verboten werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Dies hätte dann auch den Vorteil, dass alle Ärzte „Ärzte für das Lebens“ sind und sich fortan wieder als ärztlichen Kollegen wertschätzen können, ohne hierbei verkünden zu müssen, dass die „Ärzte für das Leben“ solche Kollegen nicht als Kollegen akzeptieren können und sich von diesen distanzieren müssen!

Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes und da wäre es denn auch konsequent, wenn wir auf die mahnende und zugleich bewusstseinsbildende Stimme der Ärztefunktionäre hören und im Zweifel den „liebevollen und gutgemeinten erzieherischen Zwang“ respektieren, getreu dem Motto: wer nicht auf die Stimme der Ärzteschaft hören will, der muss dann den paternalistis

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