Diagnose des Hausarztes reicht der Kasse nicht

Der Patient eines Duisburger Allgemeinmediziners ist von seiner Kasse aufgefordert worden, die Diagnose von einem Facharzt bestätigen zu lassen.

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Die BKK futur hat in Duisburg die Zweitmeinung zu einer Hausarzt-Diagnose angefordert.

Die BKK futur hat in Duisburg die Zweitmeinung zu einer Hausarzt-Diagnose angefordert.

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KÖLN (iss). Das hat Erkan Tasci noch nie erlebt: Ein Patient des Duisburger Allgemeinmediziners ist von seiner Krankenkasse aufgefordert worden, die Diagnose des Hausarztes von einem Facharzt bestätigen zu lassen. Der Mann war arbeitslos und wegen einer Depression von Tasci arbeitsunfähig geschrieben worden. Ein Facharzt für Psychiatrie sollte dem Patienten bescheinigen, dass er weiter arbeitsunfähig ist.

Der Brief hat meinen Patienten total verunsichert", berichtet Tasci der "Ärzte Zeitung". Um den Druck von ihm zu nehmen habe er ihn an einen Psychiater überwiesen. Er behandelt ihn aber weiter. Er habe den Patienten nicht leichtfertig krank geschrieben, betont der Mediziner.

Der arbeitslose Mann habe sich in einer reaktiven depressiven Phase befunden. "Ich wollte ihn zunächst stabilisieren", sagt Tasci. Ihn ärgert die Unterstellung der Krankenkasse BKK futur, als Hausarzt könne er eine Depression nicht richtig diagnostizieren oder therapieren.

Tasci hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein über den Vorgang informiert, weil er wissen will, wie er sich grundsätzlich in solchen Fällen verhalten soll.

Die BKK futur rechtfertigt ihr Vorgehen. "Es geht um die Mitwirkungspflichten des Versicherten", sagt der zuständige Teamleiter Holger Braun. Schließlich liege bei dem Versicherten eine so schwere Erkrankung vor, dass er dem Arbeitsmarkt selbst für leichte Tätigkeiten nicht zur Verfügung steht.

Die Kasse prüfe bei diesen Voraussetzungen immer, wie der einzelne Fall gelagert ist und entscheide über das weitere Vorgehen. "Wir besprechen das mit unseren Medizinern", sagt Braun.

Die BKK futur habe nicht von dem Patienten verlangt, die Behandlung bei Tasci abzubrechen. "Wir haben aber auf die Mitbehandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie gedrungen."

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Kommentare
Dr. Kerstin Köhler 22.03.201109:58 Uhr

Nachvollziebar 2

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer depressiven Erkrankung ist es absolut legitim eine psychiatrische Mitbehandlung anzuregen (Bestätigung der Diagnose durch den Psychiater heißt nichts anderes als dass Mitbehandlung bestätigt wird), besonders auch im Interesse des Patienten. Mit lediglich einer Krankschreibung ist dem Patienrten nicht geholfen, es muß die Indikation einer medikamentösen antidepressiven Therapie und/oder Psychotherapie geprüft werden. Da es bei dem Patienten offenbar um einen schweren Verlauf der Depression ging ist eine lange Therapiedauer zu erwarten. Am Ende des Krankheitsverlaufs steht dann oft ein Rentenbegehren/ Verberentung. Um einen solchen Verlauf zu verhindern erscheint ein psychiatrische Mitbetreuung schon sehr sinnvoll.

Alfred Besand 22.03.201109:27 Uhr

Die Wurzeln der BKK futur liegen im 19. Jahrhundert

Diagnose des Hausarztes reicht der Kasse nicht,umso bemerkenswerter wenn
man nach dieser Kasse im Internet sucht, findet man u.a. "Die Wurzeln der BKK futur liegen im 19. Jahrhundert.

Das besagt vieles über den Kassenangestellten der hier tätig war.
Bei solchen Maßnahmen der Kasse, muss man sich fragen,wo bleibt hier das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Was Denken manche Kassenmitarbeiter bei solchen Maßnahmen. Patienten werden von Kassen und anderen Stellen aufgefordert Ihren Hausarzt aufzusuchen.
Warum bieten viele Krankenkassen sog. Hausarztvertäge an?
Ein Hausarzt der im Laufe der Behandlung feststellen wird, das noch ein Facharzt mit herangezogen werden muss, wird auch dann eine entsprechende Überweisung ausstellen.
Entscheiden wird hier immer noch der Hausarzt,inwieweit eine Überweisung auszustellen ist, nicht der Patient und erst recht nicht ein Mitarbeiter der Krankenkasse. Auch nicht nach "Rücksprache mit unseren Ärzten" wie es in dem Artikel heißt. Mitarbeiter der Krankenkassen nehmen sich hier heraus Leistungen zu produzieren die medizinisch überhaupt nicht notwendig und unwirtschaftlich sind.
Wer muss letztendlich dafür gerade stehen der Arzt/die Ärzte denn diese sind nicht nur in Ihren Leistungen beschränkt.
Die Krankenkassen haben doch auch gesetzliche Vorgaben, sie können z.B.
dem MDK Einschalten,aber das verursacht ja bei den Krankenkassen Kosten.
Oder sind es andere Gründe, z.B.könnte es sein, dass dieser die Diagnose bestätigt, wie steht dann der Mitarbeiter bei seinem Vorgesetzten da.
Wer die Geschichte unseres Versorgungssystems kennt, weiß auch, das es auch im 19. Jahrhundert solche Vorgehensweisen von Krankenkassenmitarbeitern nicht gab. Wer mit "Gesundheit" Werbung macht
sollte die gesetzlichen Vorgaben nicht außer Acht lassen, ansonsten ist er nicht geeignet auf Patienten losgelassen zu werden.

Ärzteberatung Mainz
Alfred Besand

Dr. Thomas Georg Schätzler 21.03.201119:28 Uhr

Depression in den GKV-Kassen - GKV-Kassen in der Depression

Die GKV-Krankenkasse BKK futur ist auch in meiner Praxis, was unsinnige und z. T. schikanöse Anfragen (auch bei Patienten) angeht, nicht unbekannt. Manche Sozialversicherungsfachangestellte sind bis zu ihren Chefs unausrottbar der Meinung, ein Hausarzt könne das Krankheitsbild der Depression nicht richtig diagnostizieren und therapieren.

Und selbst wenn geballte hausärztliche Kompetenz vorhanden wäre, "die Mitwirkungspflichten des Versicherten" gebieten, dass Erkrankte dem Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten zur Verfügung stünden.

Denn das ist der Hintergrund: "Depression sei keine Krankheit" meinen Bürokraten, GKV-Laien und Welterklärer. Und wenn ja, dann wäre es eine "eingebildete Krankheit". Und diese Patienten müssten dann entweder von morgens bis abends "Steine klopfen" oder wenigstens stupide "leichte Tätigkeiten" verrichten, dann gingen die "schwarzen Gedanken" der vermeintlichen "Depression" wie von selbst weg.

Schöne, Neue Welt! Kollegiale Grüße, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM

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