Diamorphinabgabe im Südwesten nach strengen Regeln
STUTTGART (fst). Das baden-württembergische Landeskabinett hat nach langem internen Streit eine Grundlage für die diamorphingestützte Substitution geschaffen. Sozialministerin Monika Stolz (CDU) betonte, man setze den Rechtsanspruch für Schwerstabhängige "mit der gebotenen Sorgfalt um". Dabei solle der Missbrauch von Diamorphin "sicher ausgeschlossen" werden. Für Baden-Württemberg wird mit 200 bis 300 Teilnehmern gerechnet. Um eine Zulassung zu erhalten, müssen die Träger in das örtliche System der Suchtkrankenhilfe eingebunden sein. Im Gespräch sind Standorte in Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heilbronn, Stuttgart, Tübingen/Reutlingen, Singen, Ulm und Ravensburg. Die Einrichtungen sollen Investitionszuschüsse von 100 000 Euro erhalten, um die strengen Sicherheitsvorschriften erfüllen zu können. Erwartet wird, dass Karlsruhe als erster Standort einen Genehmigungsantrag stellen wird. Auch in Stuttgart seien die Planungen "recht weit fortgeschritten". Für alle anderen genannten Städte erwartet Stolz einen Start erst im kommenden Jahr. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur diamorphingestützten Substitution ist am 21. Juli 2009 in Kraft getreten.