Kommentar – Versorgungsstrukturgesetz
Die ASV bedarf der Revision
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung war eines der echten und gerühmten Reformelemente des Versorgungsstrukturgesetzes von 2012. Hier wurden erstmals für niedergelassene Spezialisten und Krankenhäuser gleiche Wettbewerbsbedingungen für die ambulante Versorgung von Patienten mit hoch komplexen und seltenen Krankheiten geschaffen – eine Chance, Sektorengrenzen zu überwinden.
Nach fünf Jahren zeigt sich: Die Umsetzung der guten Idee krankt an zu hohen bürokratischen Hürden, an einer starken Einengung auf bestimmte Krankheiten und an einer föderalen Verwaltungspraxis. Es ist frappierend, wie viel Zeit verloren wird, weil 17 Erweiterte Landesausschüsse parallel die gleiche Arbeit für hochkomplexe Sachverhalte machen. Es sollte auch in föderalen Strukturen möglich sein, dass diese harmonisiert und koordiniert werden und Mehrfacharbeit vermeiden.
So ist die ASV auch fünf Jahre nach ihrer gesetzlichen Entstehung eine zarte Pflanze geblieben. Sie bedarf der Pflege durch Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Geld ist dabei durchaus nicht alles – allein die Aussicht auf extrabudgetäres Honorar ist nicht hinlänglich. Darum gehört die Revision der ASV auf die Reformagenda der nächsten Wahlperiode.
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