Kommentar
Die Demontage der Hausarztverträge
Hausarztverträge mit lukrativen Zusatzeinnahmen für die beteiligten Ärzte könnten der Vergangenheit angehören, wenn sich das Bundesversicherungsamt mit seiner Meinung durchsetzen sollte. Es beruft sich dabei auf den Gesetzgeber.
Denn mit der Beanstandung des Schiedsspruchs zum Hausarztvertrag zwischen den Ersatzkassen und dem Hausärzteverband in Brandenburg schafft die Aufsichtsbehörde eine strenge Rechtsauslegung des neuen Paragrafen 73b SGB V.
Hausarztverträge dürfen die Kassen demnach keinen Cent zusätzlich kosten. Wenn Hausärzte dadurch mehr verdienen, dann nur, weil sie dafür sorgen, dass an anderer Stelle gespart wird. Das gesetzgeberische Ziel des alten Paragrafen 73b - Hausärzte besser zu stellen, um den Job attraktiver zu machen - spielt keine Rolle mehr.
Diese Vorgabe stellt die Hausarztverträge insgesamt in Frage. Wer arbeitet jahrelang mehr in der vagen Hoffnung, dass irgendwann etwas für ihn herausspringt, was anderswo eingespart wurde? An solchen Verträgen dürften weder Hausärzte noch ihr Verband ein Interesse haben.
Bleibt es bei dieser Rechtsauslegung des Bundesversicherungsamtes, dann dürfte dies das Ende der Hausarztverträge bedeuten.
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