Hausarzt-EBM

Diese Punkte werden nachverhandelt

Aus den von der VV beschlossenen Nachverhandlungen zum EBM macht die KBV eine geheime Kommandosache - Verwirrung bei vielen Ärzten ist die Folge. Die "Ärzte Zeitung" hat die Beschlussdokumente und beschreibt, was genau nachverhandelt wird.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Der geplante Hausarzt-EBM sorgt für Verwirrung bei den Ärzten.

Der geplante Hausarzt-EBM sorgt für Verwirrung bei den Ärzten.

© thomas lehmann/istockphoto

BERLIN. Mit 30 gegen 26 Stimmen bei drei Enthaltungen hat die Vertreterversammlung der KBV am Freitag Nachverhandlungen für den Hausarzt-EBM beschlossen, der am 1. Oktober in Kraft treten wird.

Die Inhalte der Nachverhandlungen entsprechen einem Forderungskatalog, wie ihn die KV Berlin am 19. September in einer Resolution aufgestellt hat.

Generell unterstützt die VV der KBV danach die mit der Reform der hausärztlichen Leistungen verbundenen Strukturziele.

Gleichwohl sieht sie in der Ausgestaltung dieser EBM-Reform "unvermeidlichen dringenden Nachbesserungsbedarf, um eine Verbesserung der hausärztlichen Versorgung mit diesen Strukturzielen zu erreichen".

Deshalb werde der Vorstand der KBV beauftragt, unmittelbar in Verhandlungen im Bewertungsausschuss oder im Erweiterten Bewertungsausschuss einzutreten.

Werde diesen notwendigen Änderungen zum EBM vom GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss oder im Erweiterten Bewertungsausschuss bis zum 30. November nicht zugestimmt, muss die Ärzteseite einen Beschlussantrag einbringen, der die Aussetzung des Hausarzt-EBM zum 31. Dezember 2013 vorsieht.

Forderungspunkte der KV Berlin

Zur Identifikation des Nachbesserungsbedarfs werden die von der Vertreterversammlung der KV Berlin am 19. September beschlossenen Forderungspunkte herangezogen. Das sind im Einzelnen:

› Bei der gleichzeitigen Ansetzung der Versichertenpauschale und eines ärztlichen Gesprächs dürfen nur zehn Minuten Kontaktzeit angesetzt werden.

› Abrechnung der hausärztlichen Strukturpauschale (03040) auch bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen und bei Überweisungen innerhalb des hausärztlichen Versorgungsbereichs.

› Innerhalb des RLV keine Budgetierung des hausärztlichen Gesprächs. Abrechenbarkeit der Gesprächsleistung nicht nur bei "lebensverändernden" Erkrankungen, sondern wann immer dieses Gespräch erforderlich ist.

› Überprüfung der Zu- und Abschläge auf die Vorhaltepauschale für kleine und große Praxen.

› Rückkehr zur bisherigen Definition chronisch Kranker bei der Abrechnung des Chroniker-Zuschlags.

Keine Schlechterstellung von Hausärzten in fachübergreifenden Gemeinschaften.

In einer zeitnahen Vertreterversammlung der KBV soll beraten werden, wie die weitere EBM-Entwicklung von der VV der KBV mitgestaltet und transparent bewertet werden kann.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 28.09.201318:39 Uhr

Hausarzt-EBM Chaos³ - aktueller Stand

Der neue Hausarzt-EBM lässt klare Konturen und vereinfachte Handhabung vermissen. 40 Prozent der Praxen werden mehr, weitere 40 Prozent werden weniger haben und 20 Prozent bleiben auf dem gleichen Stand. Dafür kommt nicht mehr Geld ins System. Es gibt also eigentlich gar nichts neu zu verhandeln oder zu verbessern.

Um davon abzulenken, wollen KBV-Spitze, KBV-Vertreterversammlung (KBV-VV) bzw. der (erweiterte) Bewertungsausschuss den o h n e Probelauf, Simulation und Evaluation zum 1.10.2013 hastig zusammengebastelten, fragwürdigen neuen Hausarzt-EBM bereits am 30.11.2013 nachverhandeln. Dieser Hausarzt-EBM ist keineswegs vorbildliches Beispiel für "lean" Management oder "just in time"-Produktion. Den KBV-Murks erkennt man im Detail an den Änderungswünschen, die ausgerechnet dem Spitzenverband Bund (SpiBu) der GKV-Kassen präsentiert werden sollen. Die von Helmut Laschet dargestellten 6 strittigen Punkte sind allesamt der beispiellosen Naivität und handwerklichen Fehler der KBV-Führung anzulasten.
• Versichertenpauschale und erstes ärztliches Gespräch mit nur 10 Minuten Gesprächszeit nicht möglich.
• f e h l e n d e hausärztliche Strukturpauschale (03040) im Vertretungsfall, als ob der Vertragsarzt für ein Vertretungsfall keinerlei Praxisstrukturen vorhalten müsste.
• Rationierte und budgetierte Gesprächsleistungen o h n e realitätsbezogene Bedarfsadaptation.
• völlig unlogische Zu- und Abschläge für große und kleine Praxen.
• Verwirrende Neu-Definition chronisch Kranker.
• Hausarzt-Benachteiligungen in fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen.

Der SpiBu soll ausgerechnet mit den KBV-eigenen Ungereimtheiten unter Druck gesetzt werden, dass man ab 1. Januar 2014 ernsthaft damit drohe, wieder zum a l t e n EBM zurückzukehren? Diese KBV-"Zeitgitterstörung" passiert doch ausschließlich auf Kosten der Vertragsärzte! Tüpfelchen auf dem "i" bei diesem KBV-Schlingerkurs mit leeren Versprechungen und ins Leere laufenden Forderungen auf dem Rücken der Haus- und Fachärzte ist die auf 1,3 Prozent halbierte Erhöhung des Orientierungs-Punktwertes ab 2014, was noch nicht mal die laufenden Steigerungen von Lohn-, Praxis- und Lebenshaltungskosten abdeckt.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Thomas Georg Schätzler 25.09.201313:42 Uhr

Das Chaos ist perfekt!

Wer vom neuen Hausarzt-EBM klare Konturen und vereinfachte Handhabung erwartet, ist schief gewickelt. Mehr Geld kommt nicht ins System, also gibt es eigentlich gar nichts neu zu verhandeln oder zu verbessern.

KBV-Spitze u n d KBV-Vertreterversammlung (KBV-VV) haben o h n e Probelauf, Simulation und Evaluation einen fragwürdigen neuen Hausarzt-EBM mit Wirkungseintritt zum 1. Oktober 2013 mit Mühe und Not am 20. September ebenso überfallartig wie mehrheitlich knapp mit 30:26 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedet.

Dass dieser Hausarzt-EBM keineswegs als vorbildliches Beispiel für "lean management" gelten kann oder "just in time" produziert worden wäre, erkennt man unschwer an den Änderungswünschen, die ausgerechnet dem Spitzenverband Bund (SpiBu) der GKV-Kassen präsentiert werden sollen. Nach naivem Willen von KBV und der Berliner KV soll ausgerechnet bei Verhandlungen im Bewertungsausschuss oder im Erweiterten Bewertungsausschuss der SpiBu unter Druck gesetzt und in die Knie gezwungen werden, dass man ihm ab 1. Januar 2014 ernsthaft damit droht, wieder zum a l t e n EBM zurückzukehren. Dass dies KBV-"Zeitgitterstörung" ausschließlich auf Kosten der Vertragsärzte geht, bemerkt hier wohl keiner.

Tüpfelchen auf dem "i" bei diesem KBV-Schlingerkurs mit leeren Versprechungen und ins Leere laufenden Forderungen auf dem Rücken der Haus- und Fachärzte ist das Verlangen nach 2,6 Prozent mehr auf den Punktwert von 10 Cent je Punkt. Vorher hatte uns KBV-Vorstandskollegin Regina Feldmann umständlich erklärt, Punktwerte-Volumina hätten drastisch reduziert werden müssen, um mit einem neuen Punktwert von 10 Cent statt dem bisherigen krummen Wert von 3,5363 Cent (Stand August 2012) "besser rechnen" zu können. Jetzt, verehrte Kolleginnen und Kollegen bzw. liebe KBV, dürfen wir uns dann günstigstenfalls mit einem Punktwert von 10,26 Cent wieder "krumm und dämlich" rechnen?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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