Juristen sehen SPD-Pläne skeptisch
Diskussion um Privilegien für Geimpfte
Zwischen Geimpften und Nichtgeimpften soll es keine Ungleichbehandlung geben, fordern Koalitionspolitiker. Juristen sehen dafür aber keine verfassungsrechtliche Grundlage.
Veröffentlicht:Berlin. In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es konkrete Überlegungen, wie gegen Ungleichbehandlungen von Geimpften und Nichtgeimpften durch die Privatwirtschaft vorgegangen werden könnte.
„Entsprechende gesetzliche Maßnahmen werden derzeit geprüft“, bestätigte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Johannes Fechner am Mittwoch der „Ärzte Zeitung“. Für konkretere Pläne müssen aus seiner Sicht aber folgende Fragen geklärt werden:
- Sind Geimpfte weiter ansteckend? Hier habe der Impfstoffhersteller BioNTech in Aussicht gestellt, diese Frage im März beantworten zu können, wenn entsprechende Studien ausgewertet seien.
- Wie viele Menschen lassen sich impfen? Würden sich in kurzer Zeit 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung impfen lassen und so eine Herdenimmunität hergestellt werden können, würde sich die Frage der Ungleichbehandlung erübrigen.
- Alle Impfwilligen müssten die Möglichkeit zur Impfung haben. Solange das nicht der Fall ist, sei die Frage der Ungleichbehandlung obsolet.
Fechner sieht sich beim Ausschluss der Ungleichbehandlung auf einer Linie mit dem Koalitionspartner, da sich auch der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe Volker Ullrich sowie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in ähnlicher Weise öffentlich geäußert haben.
Wer keine Gefahr ist, den kann man auch nicht einschränken
Juristen hegen gegen derartige Pläne allerdings verfassungsrechtliche Bedenken. So hält der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eine Einschränkung von Bürgerrechten für Geimpfte für unzulässig, wenn diese nicht mehr ansteckend sein sollten.
„Sobald gesichert ist, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, gibt es verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr, die Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Er habe „verfassungsrechtliche Bedenken, wenn der Staat Privaten vorschreibt, welche Privilegien sie gewähren dürfen – solange diese nicht zur Verschärfung des Infektionsgeschehens führen“.
Ähnlich argumentierte der Staatsrechtsexperte und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz sowie der Arzt und Fachanwalt für Medizinrecht Professor Alexander Ehlers. „Wenn eine geimpfte Person keine Gefahr mehr für die Gesundheit anderer darstellt, dann ist ein Eingriff in seine Freiheitsrechte nicht mehr verhältnismäßig“, sagte Ehlers der „Ärzte Zeitung“. (chb/dpa)