Milliarden-Bunker GKV

Doch Kassen fehlt oft Anlage-Know-how

Krankenkassen bunkern Milliarden von Euro. Das Management dieser Rücklagen bei manchen Kassen lässt Prüfern der Aufsichtsbehörde die Haare zu Berge stehen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Kassen fehlt oft das Know-how, wie sie sicher ihre Gelder anlegen.

Kassen fehlt oft das Know-how, wie sie sicher ihre Gelder anlegen.

© fotomek / fotolia.com

BONN/BERLIN. Das Problem ist teilweise hausgemacht: In welche Finanzprodukte Kassenmanager investieren können, ist genau festgelegt. Doch die Vorschriften wurden lange vor dem Bankencrash 2008 geschrieben.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat im vergangenen Jahr die Vermögensanlagen von 100 Sozialversicherungsträgern unter die Lupe genommen. Darunter waren neben gesetzlichen Krankenkassen auch Unfall- und Rentenversicherungsträger.

Die dort verwaltete Geldsumme ist gewaltig: 50,3 Milliarden Euro haben diese Träger zum Stichtag 31. Dezember 2011 gebunkert. Bei den gesetzlichen Kassen sind es allein 20 Milliarden Euro gewesen.

Angesichts weiter wachsender Rücklagen dürfte diese Zahl zum Ende des vergangenen Jahres nochmals gestiegen sein. Die Daten würden zurzeit ausgewertet und lägen noch nicht vor, erklärte das BVA auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

14 der untersuchten Sozialkassen haben ihre gesamten liquiden Mittel einer einzigen Bank oder Sparkasse anvertraut, kritisiert das BVA. Würde sie zahlungsunfähig, erführen die Versicherten der betroffenen Kasse zumindest zeitweilig Nachteile.

Prüfer monieren Klumpenrisiken

Bei fast jedem zweiten Träger monierten die Prüfer Klumpenrisiken. "Das BVA empfiehlt, die Geldanlagen auf mehrere Kreditinstitute zu verteilen", berichtet Tobias Schmidt, Sprecher der Behörde. Auch kleinere Versicherungsträger sollten Girokonten bei mindestens zwei Banken unterhalten.

Formal gesehen dürfen sich Sozialversicherungsträger bei ihren Geldanlagen nur in einem engen Rahmen bewegen.

Dieser ist in den Paragrafen 80 und 83 Sozialgesetzbuch IV abgesteckt: Ein Verlust der Anlage muss ausgeschlossen und eine ausreichende Liquidität muss gewährleistet sein, heißt es dort.

Außerdem müsse das Investment einen "angemessenen Ertrag" generieren. Der Gesetzgeber gibt eine abschließende Liste von Anlageoptionen vor - doch die ist steinalt und überholt.

Erlaubt sind beispielsweise Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer und der Schweiz. Brisant auch: Papiere der 2008 pleite gegangenen Bank Lehmann Brothers hätten Sozialversicherungen auch kaufen können.

Für Melanie Kümmel, Referatsleiterin Finanzanlagen bei der Techniker Krankenkasse, ist der Reformbedarf klar: "Wir sind gespannt, ob der Gesetzgeber den Anlagerahmen überarbeitet", sagt sie der "Ärzte Zeitung".

Vor einigen Jahrzehnten habe sich der Gesetzgeber "vermutlich nicht vorstellen können, dass Staatsanleihen eines Tages so volatil werden könnten".

Professionalisierung im Schneckentempo

Das Thema ist spätestens seit 2011 auf der Agenda. Damals hat der Bundesrechnungshof das Anlageverhalten von Sozialversicherungsträgern unter die Lupe genommen.

Das Management der Finanzanlagen sei "häufig unprofessionell und oft verbesserungsbedürftig", viele Versicherungsträger hätten "keine hinreichende Marktübersicht", so die Prüfer damals.

Bei manchen Kassen, so ergibt sich aus dem jüngsten BVA-Bericht, geht die Professionalisierung nur im Schneckentempo voran. Die Aufsichtsbehörde will 2014 prüfen, ob alle Kassen eine interne Anlagerichtlinie erlassen haben, in der Standards für eine sichere Anlagepolitik verbindlich festgeschrieben sind.

Auch bei kleineren Krankenkassen sei dieses Instrument "unverzichtbar, um ein effektives und nachvollziehbares Anlagenmanagement sicherzustellen", sagte BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner der "Ärzte Zeitung".

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