Bedarfsplanung
Druck auf Kliniken kann Lage auf dem Land verschärfen
CDU-Politiker Riebsamen wirbt für eine aktivere Gestaltung der Krankenhaus-Bedarfsplanung, um Engpässen vorzubeugen.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Kostendruck auf die Kliniken kann langfristig die Versorgung auf dem Land gefährden, sagte Lothar Riebsamen, CDU-Bundestagsabgeordneter, beim Gesprächskreis Gesundheit. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hatte dazu eingeladen.
Die Politik sei gefordert, so Riebsamen, Versorgungslücken im ländlichen Raum rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Die Krankenhausbedarfsplanung müsse künftig aktiver gestaltet werden, sagte der CDU-Politiker. Ein zentrales Instrument seien Sicherstellungszuschläge für jene Häuser, die für die Versorgung notwendig sind. Die Bund-Länder-Kommission berät aktuell über die künftige Finanzierung im Krankenhaus-Bereich.
Der Kostendruck auf die Kliniken ist auch deshalb hoch, da die Länder ihrer Pflicht nicht mehr nachkommen, ausreichend in deren Gebäude und Ausstattung zu investieren. Um Investitionen dennoch zu stemmen, haben viele Kliniken DRG-Erlöse auch dafür verwendet.
Riebsamen erwartet, dass der Druck auf die Kliniken steigen wird. Schließlich plant die Regierung, die Personalkosten künftig in den DRGs abzubilden und eine entsprechende Verwendung auch zu kontrollieren. "Die Krankenkassen können in den Entgeltverhandlungen Nachweise zur Verwendung der Mittel fordern", sagte der CDU-Abgeordnete.
Ambulante und stationäre Versorgung besser verzahnen
Mit Blick auf den vorliegenden Arbeitsentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz hob Riebsamen jene Regelungen hervor, mit denen die ambulante und stationäre Versorgung künftig besser verzahnt werden soll. So sollen Zulassungsausschüsse dazu verpflichtet werden, vermehrt Krankenhäuser für die ambulante Versorgung zu ermächtigen, wenn der Landesausschuss einen entsprechenden Bedarf festgestellt hat.
Ein Problem sei es zudem, dass viele Patienten, die nachts oder am Wochenende erkranken, häufig nicht den hausärztlichen Notdienst aufsuchten, sondern gleich ins Krankenhaus gingen. Riebsamen verwies auf das Modell in Baden-Württemberg, wo Kliniken Räume bereitstellten, in denen die niedergelassenen Ärzte ihren hausärztlichen Notdienst ableisten können.
Joachim Schmitt, BVMed-Geschäftsführer, bemängelte die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verfahren, Hochrisiko-Produkte in ihrem Nutzen zu bewerten. "Es kann demnach bis zu fünf Jahre dauern, bis Innovationen in der Regelversorgung ankommen", ärgerte er sich.
Die Medizintechnik entwickle sich sehr viel schneller und das Vorhaben der Regierung sei für die Hersteller ein "erhebliches Problem".
Schmitt forderte die Wissenschaft auf, neue Prüfverfahren für die Medizintechnik zu entwickeln. Riebsamen stimmte dem in Teilen zu: Nicht alle Produkte und Leistungen seien mit der Nutzenbewertung nach dem AMNOG zu vergleichen.
Gleichwohl verwies er darauf, dass der aktuelle Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz eine Frist von drei Jahren für das Prüfverfahren vorsehe. "Das muss man doch erst mal sehen, ob das nicht zu schaffen ist," sagte er.