Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes

EU-Anerkennungsrichtlinie: Deutliche Schwächen erkennbar

Eigentlich sollte es für Vertreter reglementierter Berufe einfach sein, den Job von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen zu wechseln. Die Realität sieht mitunter anders aus, so der EU-Rechnungshof.

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Luxemburg. Krankenschwestern/Krankenpfleger führen die Vertreter der reglementierten Berufe an, die auf Basis der seit 2005 geltenden EU-Anerkennungsrichtlinie in einem jeweils anderen EU-Mitgliedstaat einen entsprechenden Job aufgenommen haben. Insgesamt waren es ausweislich des am Montag vom Europäischen Rechnungshof (ECA) veröffentlichten Sonderberichts zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU 26.624 Krankenschwestern und Krankenpfleger, die im Zeitraum von 2017 bis 2021 ein entsprechendes Anerkennungsverfahren durchlaufen haben. Mit 25.162 Anerkennungsverfahren landen Ärztinnen und Ärzte auf Rang drei dieser Liste.

Laut Sonderbericht ist die Anerkennung von Berufsabschlüssen noch immer mit Problemen verbunden. Die 2005 in Kraft getretene Anerkennungsrichtliniesollte verhindern, dass die Mitgliedstaaten überbordende Anforderungen an die Bürger stellen. Allerdings gebe es bei der Anwendung der Richtlinie durch die nationalen Behörden und die Europäische Kommission weiterhin Schwächen. Auch die Informationen für die Bürger seien häufig unzuverlässig. Außerdem seien die Behörden rechtlich nicht verpflichtet, ein Register zu konsultieren, das Warnmeldungen über Fehlverhalten von Berufsangehörigen enthält.

Potenzielle Kandidaten möglicherweise vom Prozedere abgeschreckt

„Krankenpfleger oder Mechaniker, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchten, werden möglicherweise von dem langen und übermäßig bürokratischen Prozess abgeschreckt, den sie zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen unter Umständen durchlaufen müssen“, resümierte Stef Blok, das für die Prüfung zuständige ECA-Mitglied. Und ergänzt: „Wir haben festgestellt, dass die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der EU-Vorschriften höchst unterschiedlich vorgehen, was zulasten der Bürger geht, die einen reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land ausüben möchten. Zum Schutz der EU-Bürger sollte der bestehende Warnmechanismus unserer Ansicht nach in das Anerkennungsverfahren integriert werden, wenn es um Berufe geht, die Gesundheit und Sicherheit betreffen oder Integrität erfordern. Dies gilt insbesondere für Berufe im Zusammenhang mit Minderjährigen.“ (eb)

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