Kampf gegen das Rauchen
EU-Richtlinie voraussichtlich rechtmäßig
LUXEMBURG. Die neue Tabak-Richtlinie der EU ist wohl rechtmäßig. Diese Ansicht vertritt jedenfalls die sogenannte Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Juliane Kokott in einem kürzlich vorgelegten Rechtsgutachten.
Der EuGH ist daran nicht gebunden, folgt dem aber in den allermeisten Fällen.
Die neue Tabakrichtlinie wurde im April 2014 verabschiedet und trat am 19. Mai 2014 in Kraft. Deutschland hat sie bislang noch nicht umgesetzt.
Ab 19. Mai 2016 gilt die Richtlinie aber automatisch auch ohne deutsches Gesetz. Ob der EuGH noch bis dahin sein Urteil verkündet, ist fraglich.
Die neue Richtlinie sieht insbesondere größere Warnhinweise mit Fotos vor, auf denen durch das Rauchen verursachte Gesundheitsschäden abgebildet sind.
Eine Schachtel muss mindestens 20 Zigaretten enthalten. Menthol und andere Zusatzstoffen werden verboten, wenn sie den Tabakgeschmack deutlich überlagern und einer Zigarette so einen "charakterisierenden Geschmack" geben.
Zudem werden die Regelungen für E-Zigaretten verschärft. So werden die Größe der Nachfüllfläschchen und der Tanks von Einweg-E-Zigaretten sowie die im "Liquid" enthaltene Nikotinkonzentration begrenzt. Die E-Zigaretten müssen eine Kindersicherung haben und auch für sie soll ein Werbeverbot sowie die Pflicht von Warnhinweisen gelten.
Gegen die Richtlinie klagten das Land Polen, der Tabakkonzern Philip Morris sowie der britische Hersteller von elektrischen Zigaretten Pillbox38. (mwo)
Az.: C-358/14, C-547/14 und C-477/14