Patientenrechte
Eine offene Baustelle
Der Entwurf des Patientenrechtegesetzes bietet viel Stoff für Diskussionen. Bei einer Anhörung im Bundestag zeigten sich zahlreiche Regulierungslücken.
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Eine Frage des Ausgleichs: Braucht es für die Patientenrechte noch mehr Regelungen?
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BERLIN. Die Baustelle ist noch offen. Die Expertenanhörung von Rechts- und Gesundheitsausschuss des Bundstages am Montag hat gezeigt, dass der Entwurf des Patientenrechtegesetzes viel Stoff für die parlamentarischen Diskussionen birgt.
Wichtige Rollen spielten die Punkte, die im Entwurf nur am Rande vorkommen: der Härtefallfonds und die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Zum Thema Härtefallfonds regte der Bremer Zivilrechtler Professor Dieter Hart an, einen solchen Fonds zunächst nur als Modellversuch einzuführen und die Höhe der Entschädigungssummen zu begrenzen.
"Ein solcher Fonds ist Neuland für unser Rechtssystem", sagte Hart. Die Forderungen nach diesem Fonds, wie sie der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), und die SPD-Fraktion vorgetragen haben, sei noch zu unpräzise, kritisierte Hart.
So sei die von der SPD-Fraktion in einem Änderungsantrag eingebrachte Formulierung, der Fonds solle eintreten, wenn es "keinen sicheren Nachweis der Schadensursache oder des Verschuldens gebe", zu schwach.
Besser sei, wenn der Fonds den Patienten helfen würde, wenn eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" für Behandlungsfehler spräche oder dafür, dass das Leiden eines Patienten auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sei.
Gesetzentwurf benennt Vertragspartner nicht
Die SPD-Fraktion hat in einem Änderungsantrag gefordert, auch die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) im Gesetz zu regeln. Unter anderem sollen Ärzte Patienten darüber aufklären, warum eine Leistung nicht von der Kasse bezahlt werde und privat abgerechnet werden müsse.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, wies dies zurück. Die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seien zu intransparent, um einem Patienten zu vermitteln, warum eine Behandlung Kassenleistung sei und eine andere nicht.
Die Forderung der SPD, vertragsärztliche Leistungen und individuelle Gesundheitsleistungen zeitlich streng zu trennen, stieß auf Widerspruch der Ärzteseite.
Es widerspreche der Realität in der Arztpraxis, wenn sich ein Kassenpatient einen eigenen Termin für eine privat zu bezahlende Leistung geben lassen müsse, sagte ein KBV-Vertreter den Abgeordneten.
In einem weiteren Punkt kritisierten die Rechtsexperten die Vorgaben des Gesetzentwurfes zum Behandlungsvertrag. Die Kodifizierung des Patientenrechts sei damit noch nicht gelungen, hieß es.
Der Entwurf kranke an "handwerklichen Mängeln", sagte der Berliner Rechtsanwalt und Notar Professor Wolfgang Kuhla.
Die Senatsvorsitzende am Oberlandesgericht München, Mara Vavra, präzisierte: Die Vertragspartner im Entwurf würden nicht genau genannt. Es werde nicht trennscharf zwischen dem Krankenhaus, dem Belegarzt oder weiteren privaten Unternehmen in einer Klinik unterschieden.