Prävention

Einheitliche Angebote für Pflegekräfte nicht sinnvoll

Eine Stärkung des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist einer der Kernpunkte des Präventionsgesetzes. Aber das Beispiel der Pflegekräfte zeigt, dass die Belastungen je nach Einsatzort völlig unterschiedlich sein können.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Im Pflegeheim ist die körperliche Belastung oft groß, in Hospizen vielleicht eher die psychische.

Im Pflegeheim ist die körperliche Belastung oft groß, in Hospizen vielleicht eher die psychische.

© Seeger / dpa

DÜSSELDORF. Die Krankenkassen müssen ab dem kommenden Jahr mindestens sieben Euro pro Versichertem für Präventionsleistungen ausgeben, sie dürfen aber durchaus auch tiefer in die Tasche greifen. Voraussetzung: Die Kassen müssen dem Bundesversicherungsamt gegenüber nachweisen können, dass die Mittel betriebswirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden.

Das hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei einer Diskussion zum betrieblichen Gesundheitsmanagement in Pflegeeinrichtungen deutlich gemacht. Von den sieben Euro sollen laut Präventionsgesetz zwei Euro in Settingansätze fließen, zwei Euro in das betriebliche Gesundheitsmanagement und drei Euro in die individuelle Prävention.

Diese Vorgaben seien nicht in Stein gemeißelt, betonte er. "Das sind Mindestwerte, man kann in der betrieblichen Gesundheitsförderung mehr tun", sagte Gröhe bei der gemeinsamen Veranstaltung des Dachverband der Betriebskrankenkassen und der BKK Diakonie in Düsseldorf.

Angebote sollen besser werden

Eines sei aber klar: "Das Geld muss qualifiziert ausgegeben werden." Bei den Präventionsmaßnahmen haben die Kassen nach Einschätzung des Ministers unter qualitativen Gesichtspunkten noch Nachholbedarf. Er betonte, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sie dabei unterstützen soll. Von den sieben Euro sind 0,50 Euro für die BZgA vorgesehen - sehr zum Ärger vieler Krankenkassen.

Es sei nicht das Ziel, bisherige Leistungen anders zu finanzieren, stellte Gröhe klar. "Es geht um zusätzliche Leistungen der Kassen, die über den Dienstleister BZgA erbracht werden." Die Kassen hätten es selbst in der Hand zu entscheiden, für welche Projekte sie die Behörde nutzen wollen.

Das könne eine Chance sein, die Erfahrungen aus gut laufenden Projekten in die Fläche zu bringen, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands. "Wir werden kreativ auf die BZgA zugehen, damit die Ideen aus den Leuchtturmprojekten insgesamt in die Branche hineingetragen werden", kündigte Knieps an.

Für Pflegeeinrichtungen könne es kein einheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement geben, sagte Andreas Flöttmann, Vorstand der BKK Diakonie. Es sei ein großer Unterschied, ob Mitarbeiter im Krankenhaus tätig sind, in der Altenpflege oder in einem Hospiz. Die jeweils unterschiedlichen - auch psychischen - Belastungen seien entscheidend für den konkreten Ansatz der Maßnahmen.

"Wichtig ist auch, dass wir nicht nur schauen, was krank macht, sondern auch, was gesund erhalten kann", forderte Flöttmann.

Beim betrieblichen Gesundheitsmanagement gehe es darum, die Kritik und Vorschläge aus der Belegschaft aufzugreifen, auch wenn sich die Mitarbeiter häufig damit schwer tun, solche Dinge öffentlich zu machen, berichtete Inge Dabringhausen, Mitarbeitervertreterin des Diakonischen Werks Bonn. Dort ist seit 2014 eine Projektgruppe zur praktischen Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements tätig.

Strukturen müssen verändert werden

Man habe zunächst mit Schnupperkursangeboten wie Yoga angefangen, sagte Dabringhausen. Es sei den Beteiligten aber bewusst, dass sie dabei nicht stehen bleiben dürfen. "Unsere eigentliche Arbeit muss darin bestehen, die Strukturen zu verändern."

Bei aller grundsätzlichen Bedeutung dürfe das betriebliche Gesundheitsmanagement in den Pflegeeinrichtungen nicht isoliert betrachtet werden, betonte Karen Rothenbusch, die Geschäftsführerin der Diakonie Neuss Süd. "Wir müssen es koppeln mit vernünftigen Arbeitsbedingungen und einem guten Personalschlüssel", sagte sie.

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