Weiter Debatte um einheitliche Regelung

Einige Bundesländer treten bereits die Corona-Notbremse

Die Debatte über den Nutzen der geplanten bundeseinheitlichen Corona-Notbremse reißt nicht ab. Am Wochenende äußerten sich Landeschefs Pro & Contra dazu. Einige Bundesländer werden zum Wochenstart aktiv.

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Corona-Notbremse: Die Debatten darüber halten an.

Die Debatten über die geplante Corona-Notbremse halten an.

© Norbert Kiel - stock.adobe.com

Berlin. Was bringt die geplante bundeseinheitliche Corona-Notbremse? Lässt sie sich überhaupt juristisch absichern? Die Debatten darüber wurden auch am Wochenende fleißig weiter geführt. Vizekanzler Olaf Scholz etrwa warb in der „Welt am Sonntag“ erneut für die entsprechenden Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes. Wichtig seien ihm klare, einheitliche und lebensnahe Regelungen: „Für die privaten Kontakte, für das Einkaufen, für Ausgangsbeschränkungen, von deren Nutzen ich weiterhin überzeugt bin. Es muss für jede und jeden nachvollziehbar sein, was gilt.“

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Zugleich warb Scholz dafür, dass Geimpfte und Genesene rasch genauso behandelt werden wie negativ getestete Menschen. Die genauen Regeln dazu werde die Ministerpräsidentenkonferenz noch in diesem Monat diskutieren, kündigte der SPD-Kanzlerkandidat an. Im Infektionsschutzgesetz finde sich dazu eine Verordnungsermächtigung, „damit wir das dann rasch umsetzen können, ohne ein weiteres Gesetz machen zu müssen“. Konkret müssten Geimpfte oder Genesene dann etwa beim Shopping oder Friseur keinen Corona-Test mehr vorweisen.

Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verteidigte die geplanten bundesweiten Regelungen für eine Corona-Notbremse. „Die Notbremse ist notwendig und kein Holzhammer“, sagte Altmaier der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Er hoffe auf eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes dürften jetzt nicht „wieder zerredet werden“.

Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus verteidigte ebenfalls die Reform, er sagte dem Nachrichtenportal t-online: Nach Beratungen mit Wissenschaftlern und Experten müsse man auch unpopuläre Entscheidungen treffen. „Je weicher wir bei den Beschränkungen sind, desto mehr zögern wir das ganze Geschehen raus. Ich nehme im Übrigen die Stimmen sehr ernst, die sagen, dass selbst das, was ihr jetzt beschließt, sei viel zu wenig.“

Die Gespräche zwischen den Experten von CDU/CSU und SPD über Änderungen am Gesetzentwurf liefen derweil am Sonntag weiter. Am Montagvormittag wollen beide Fraktionen in Videokonferenzen beraten. Die Verabschiedung im Bundestag ist dann für Mittwoch vorgesehen. Der Bundesrat will sich am Donnerstag damit befassen. Scholz sagte, er erwarte „keine wesentlichen Änderungen“.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich wiederholte in der „Bild am Sonntag“ die Forderung seiner Fraktion, Abendspaziergänge grundsätzlich zu erlauben. Zudem sagte er: „Kinder müssen in Kleinstgruppen Sport treiben können. Zumal wir von Experten wissen, dass das Ansteckungsrisiko draußen um ein Vielfaches geringer ist als in geschlossenen Räumen.“

Befürworter der „Notbremse“ – insbesondere Intensivmediziner – drängen darauf, angesichts der dritten Corona-Welle keine weitere Zeit zu verlieren.

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Unterdessen hielt die Kritik an. Der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagte der dpa am Sonntag: „Dass die Bundesregierung die Bundesnotbremse schnell durchpauken will, ist ein schlechtes Zeichen. Offenbar gibt es keinerlei Bereitschaft, auf die Bedenken der Sachverständigen und die Hinweise der Opposition einzugehen. Dabei werden etwa die verengte Orientierung allein auf die 7-Tage-Inzidenz oder pauschale Ausgangssperren rechtlich kaum zu halten sein.“ Die FDP kündigte bereits an, sich einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht vorzubehalten.

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Der hessische Regierungschef Volker Bouffier (CDU) wies auf rechtliche Bedenken gegen die dabei geplanten Ausgangsbeschränkungen hin. Eine Entmachtung der Länder sieht er in dem Gesetz aber nicht. Saarlands Regierungschef Hans fremdelt stärker mit der Bundes-Notbremse. „Wenn wir jetzt erneut völlig unkreativ in einen weiteren Voll-Lockdown gehen, wird das zwar irgendetwas helfen“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“. „Aber es wird auch für viel Verdruss sorgen.“ Zugleich verteidigte er das bundesweit beachtete Modell auf der Basis von Schnelltests seines Landes, das am Samstag um eine Woche verlängert wurde.

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„Der Gesetzentwurf muss an vielen Stellen korrigiert werden“, sagte auch der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen wären „ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen, weil dem kein überlegener Effekt zur Verhinderung von Neuinfektionen gegenübersteht“. Die reine Anknüpfung an Inzidenzen werde dem Pandemiegeschehen nach mehr als einem Jahr und den regional sehr unterschiedlichen Situationen nicht gerecht.

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Der Landkreistag befürchtet zudem eine weitere Verkomplizierung der Regeln und geht nicht – wie eigentlich von der Bundesregierung gewünscht – von mehr Einheitlichkeit aus. Hintergrund ist, dass es Ländern und Kommunen freisteht, härter durchzugreifen und auch weitere Bereiche zu reglementieren.

Welche Bundesländer bereits auf die Bremse treten

Und so sind auch bei der Notbremse einige Bundesländer bereits vorgeprescht. In Brandenburg soll laut Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ab Montag eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr für Regionen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage lang über 100 liegt. Ab 200 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche sollen in Landkreisen oder kreisfreien Städten alle Schulen geschlossen werden. Dies soll ab Mittwoch gelten.

Baden-Württemberg zieht ebenfalls die Notbremse und verschärft schon am Montag die Corona-Maßnahmen in den Hotspots im Südwesten. Am Wochenende legte das Land dazu die neue Corona-Verordnung vor, wonach in Stadt- und Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, unter anderem verschärfte Kontaktregeln in Kraft treten. Museen, Zoos und Wettannahmestellen müssen schließen, für den Friseurbesuch ist ein negativer Schnelltest erforderlich. Bei den Regeln für den Einzelhandel weicht Baden-Württemberg vom Gesetzentwurf des Bundes ab: Abholangebote bleiben erlaubt.

Und während das Tauziehen um die bundeseinheitliche Notbremse anhält, hat sich Niedersachsens Landesregierung und Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ein wenig wie Musterschüler. „All die Verschärfungen, die auf Bundesebene kommen sollen, hat Niedersachsen schon, mit einigen wenigen Ausnahmen“, erläuterte Regierungssprecherin Anke Pörksen. (dpa)

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