Bundeskabinett
Entlastung der Betriebsrentner durchgewunken
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Montag eine Entlastung der Betriebsrenten beschlossen, die den Pflichtversicherten der GKV ab kommendem Jahr eine jährliche Entlastung um 1,2 Milliarden Euro bringen soll. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen einen Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro vor.
Erst höhere Betriebsrenten würden also mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Satz herangezogen. Bislang gilt eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Das heißt, es muss auf die komplette Betriebsrente der Krankenkassenbeitrag gezahlt werden, wenn sie über dieser Freigrenze liegt. 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro im Monat. Sie zahlen im Vergleich zu heute ab 2020 höchstens den halben Kassenbeitrag.
Das Gesetz soll zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten, der Bundesrat muss dem nicht zustimmen. Die Mindereinnahmen der gesetzlichen Kassen sollen 2020 in vollem Umfang aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds refinanziert werden. (bar)