Hospizgesetz
Entwurf stößt auf breite Zustimmung
NEU-ISENBURG. Der Referentenentwurf zum Hospiz- und Palliativgesetz findet bei Kassen und Ärzteverbänden viel Unterstützung. "Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen menschliche Zuwendung und umfassende Hilfe, um ein Leben in Würde bis zum Schluss führen zu können.
Dafür bedarf es insbesondere einer besseren Vernetzung von Pflegeeinrichtungen, Hospizdiensten und Ärzten", kommentiert die Vorstandvorsitzende des Ersatzkassenverbandes Ulrike Elsner (vdek) den vorgelegten Referentenentwurf.
Die Ersatzkassen begrüßten ausdrücklich, dass die Sterbebegleitung nun auch Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung werden soll.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) lobt den Entwurf. "Aktuell steht die Palliativversorgung in Deutschland an der Schwelle zur Regelversorgung.
Das Gesetzesvorhaben könnte diese Entwicklung wesentlich befördern, über alle Lebensalter den notwendigen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen allgemeinen wie auch spezialisierten Palliativversorgung im ambulanten und stationären Bereich zu gewährleisten", heißt es in einer Mitteilung der DGP.
Der im SGB V Paragraf 27 vorgesehene Satz, "Zur Krankenbehandlung gehört auch die palliative Versorgung der Versicherten", festige den Rechtsanspruch und schaffe den erforderlichen Rahmen, damit zukünftig jeder Mensch mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung im Bedarfsfall eine palliativmedizinische Behandlung in Anspruch nehmen könne, so die DGP. (chb)