Kritik an wenig nachhaltigem Entwurf
Ersatzkassen zu Finanzgesetz: Beitragszahler müssen die größte Last tragen
Das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bringe keine nachhaltige und langfristige Lösung für die GKV-Finanzprobleme, sagt der Verband der Ersatzkassen. Belastet würden vor allem die Beitragszahler.
Veröffentlicht:Berlin. Die Phalanx gegen das Stabilisierungsgesetz ist groß. Nicht nur die Ärzte laufen dagegen Sturm. Auch alle Krankenkassen seien sich in der Ablehnung einig, betonte die Vorsitzende des Verbands der Ersatzkrankenkassen (vdek), Ulrike Eisner, am Donnerstag bei einem Pressegespräch. Anders als bei anderen Finanzthemen, etwa dem Risikostrukturausgleich, bei dem die Krankenkassen bekanntermaßen in verschiedene Lager geteilt sind, säßen alle Unternehmen diesmal in einem Boot. Denn sie verbinde die Sorge, dass die „GKV kaputt gemacht wird“, sagte Elsner.
Der bisherige Gesetzentwurf biete keine nachhaltige und langfristige Lösung für die Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kritisierte sie. Für 2024 und die folgenden Jahre gebe es keine Pläne, dabei seien dann unbedingt Strukturreformen nötig. Doch dafür fehlten die Rahmenbedingungen.
Lasten ungleich verteilt
Über das Abschmelzen der Finanzreserven, das Absenken der Liquiditätsreserven im Gesundheitsfonds und das vorgesehene Bundesdarlehen in Höhe von einer Milliarde Euro stelle sich die Situation so dar, dass vor allem die Beitragszahler überproportional heranzgezogen würden, um die Finanzlücke in der GKV zu schließen. Während die GKV-Versicherten etwa 65 Prozent der Lasten trügen, müssten beispielsweise die Leistungserbringer nur sieben Prozent schultern. Das sei kein angemessener Solidarbeitrag. „Wir hatten es schon mal, dass es für alle eine Nullrunde gegeben hat, um in die Konsolidierung zu kommen“, so Elsner.
Für eine nachhaltige GKV-Finanzierung sei es nötig, den jährlichen Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen zu dynamisieren, die Mehrwehrtsteuer auf Arzneimittel abzusenken auf sieben Prozent sowie für eine auskömmliche Finanzierung der Gesundheitsversorgung von ALG II-Empfängern zu sorgen. Sollte eine Beitragssatzsteigerung nötig sein, sollte nicht der kassenindividuelle, sondern der allgemeine Beitragssatz angehoben werden. „Das wäre transparent und fair“, sagte die vdek-Vorsitzende.
Dass nun auch das Bundesfinanzministerium einen Stuhl im Schätzerkreis bekommt, „halte ich nicht für gut“, so Elsner. Die GKV funktioniere nach ihren eigenen Maßstäben, das Gesundheits- und Finanzressort sollten hier getrennt bleiben. (juk)