Stellungnahme

Ethikrat für Prüfung einer berufsbezogenen Corona-Impfpflicht

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt der Bundesregierung die schnelle Prüfung einer SARS-CoV-2-Impfpflicht für ärztliches und pflegerisches Personal. Damit ließen sich kranke und hochbetagte Menschen besser schützen.

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Spritze im Arm: Wenn es nach dem Deutschen Ethikrat geht, soll die Corona-Impfung für ärztliches und pflegerisches Personal verpflichtend sein.

Spritze im Arm: Wenn es nach dem Deutschen Ethikrat geht, soll die Corona-Impfung für ärztliches und pflegerisches Personal verpflichtend sein.

© Elena / stock.adobe.com

Berlin. Nach der Wissenschaftsvereinigung Leopoldina hat auch der Deutsche Ethikrat in Sachen Corona-Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich ein Umdenken angeregt. Die Bundesregierung solle „unverzüglich eine Regelung für eine berufsbezogene Impfpflicht“ prüfen, heißt es in einer am Donnerstag vorgelegten Stellungnahme.

Die Impfpflicht solle in den Bereichen zum Tragen kommen, in denen besonders vulnerable Menschen versorgt würden, schreiben die Ethik-Professoren. Konkret nennen sie ärztliches und pflegendes Personal sowie Mitarbeitende des Sozialdienstes, der Alltagsbegleitung und der Hauswirtschaft. Beschäftigte in diesen Bereichen trügen eine „besondere Verantwortung dafür, die ihnen Anvertrauten nicht zu schädigen“.

Etwaige Berufsaustritte und Schutzpflichten abwägen

Gesundheitspolitikerinnen der potenziellen „Ampel“-Koalition im Bund lehnen eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen bislang ab. Ein solcher Schritt könne eine Verweigerungshaltung der Impfung gegenüber noch verstärken und womöglich zur Abwanderung von dringend benötigten Fachkräften führen. Auch der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich zuletzt ähnlich geäußert.

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Der Ethikrat geht auf diese Bedenken und hält „negative Konsequenzen“ einer Impfpflicht wie Berufsausstiege ebenfalls für möglich. Gleichwohl seien derartige „Sorgen“ im Rahmen der Schutzpflichten gegenüber Menschen aus Hochrisikogruppen zu bewerten.

Weiter informieren und aufklären

Trotz des klaren Votums für die Prüfung einer Impfpflicht bleibe eine „auf Freiwilligkeit, Information, Überzeugungsarbeit und Vertrauensbildung beruhende Impfstrategie“ unverändert wichtig, betont der Ethikrat. Bemühungen, möglichst alle Menschen von der Notwendigkeit der Impfung zu überzeugen, sollten verstärkt werden. Außerdem müsse eine erweiterte Teststrategie die Impfstrategie ergänzen.

Bereits 2019 hatte sich der Ethikrat in einer Stellungnahme zur Masernimpfung mit einer berufsbezogenen Impfpflicht beschäftigt und diese für eine Reihe von Berufsgruppen empfohlen. Die entsprechende Impfpflicht war anschließend gesetzlich verankert worden.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) erklärte, er unterstütze die Empfehlung des Ethikrats. Das Gremium sei damit auf die „gesamtgesellschaftliche Beantwortung der Frage einer Impfpflicht“ eingegangen, sagte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Donnerstag in Berlin. „Die isolierte, verkürzte Debatte um die Impfpflicht einer einzelnen Gruppe, die der Pflegenden, ist somit vom Tisch.“ (hom)

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Kommentare
Heribert Geis 14.11.202119:16 Uhr

Vielleicht sollte der Ethikrat erst einmal diesen PrePrint zur bescheidenen Wirksamkeit der verfügbaren Impfstoffe gegen eine Übertragung von SarsCoV-2 nach Impfung lesen:
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.09.28.21264260v2
Einen Vergleich mit der Wirksamkeit der Masernimpfung auf der einen Seite und des Risikoprofils der beiden Impfunen hält das nicht stand.

Christina Tschirner 13.11.202109:37 Uhr

Da bewiesen ist, dass Geimpfte genauso ansteckend sind wie Ungeimpfte, verstehe ich nicht wo eine Schutzwirkung für ältere und vorerkrankte Menschen sein sollte. Tests, die richtigen Masken und Hygiene sind da viel angebrachter! Vor allem die Hygiene in den Krankenhäusern hat dir h Privatisierung stark nachgelassen, da ja das Shareholder-value der Aktionäre erfüllt werden muss und das geht am besten durch Peronaleinsparungen!

Dr. Thomas Georg Schätzler 12.11.202121:15 Uhr

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt in weitgehender Übereinstimmung mit der Leopoldina der Bundesregierung die schnelle Prüfung einer SARS-CoV-2-Impfpflicht für ärztliches und pflegerisches Personal. Diese Forderung ist auch angesichts der leider ausufernden 7-Tage-Inzidenzen im Osten und Süden der Republik, bzw. demnächst in den westdeutschen Karnevalshochburgen Mainz, Köln, Düsseldorf besonders zielführend.

Doch die Begründung: "Damit ließen sich kranke und hochbetagte Menschen besser schützen", ist lückenhaft. Es geht bei jeglichem Impfschutz für das gesamte medizinische Personal primär um den Gesundheitsschutz aller MitarbeiterInnen. Sie sollen nicht erkranken, nicht ausfallen oder in ihrer Teilhabe eingeschränkt sein und bleiben. Dass damit ihre Schutzbefohlenen zugleich gegen nosokomiale Infektionen und eigene Erkrankungsrisiken geschützt werden, ist ein positiver, sekundärer Kollateraleffekt.

Ungeimpft Tätige in Medizin und Pflege können nur über ihre eigene Betroffenheit und reale Gefährdung sensibilisiert und zu Schutzimpfungen motiviert werden. Es ist unredlich, Patientinnen- und Patienten-Interessen vorzuschieben, wenn es um Eigenverantwortung und -initiative geht.

Und wo bleiben gesamtgesellschaftliche Gegenleistungen für staatlich verordnete Impfpflichten? Dürfen Karnevalisten sich auf engstem Raum, ob nachprüfbar geimpft oder nicht, ohne Masken zum Schunkeln massenweise treffen, wenn sie zugleich beim Edeka-, Rewe-, Lidl-, Aldi-Einkauf mit Masken Abstand halten müssen.

Die derzeit führungslos-entscheidungsschwache Politik erweckt für mich den Eindruck eines Stellvertreter-Aktionismus: Weil diese die 4. CORONA-Welle nicht sehen und verhindern wollte, muss jetzt das gesamte Gesundheitspersonal für Pseudo-Zwangsimpfungen herhalten. Gleichzeitig liegen die 7-Tage-Inzidenzen in einigen südlichen und östlichen Landesteilen stellenweise über 1000
https://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/corona-sieben-tage-inzidenz-erreicht-mit-263-7-neuen-hoechstwert-17630514.html

MfG, Dr. Schätzler

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