Ex-Kammerchef erhält Strafbefehl wegen Betrugs

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SAARBRÜCKEN (kud) Der ehemalige Präsident der saarländischen Ärztekammer, Dr. Franz Gadomski, hat wegen Falschabrechnungen einen Strafbefehl akzeptiert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde damit ohne Hauptverhandlung eine Verurteilung wegen Betrugs in elf Fällen rechtskräftig.

Wie die Behörde auf Anfrage weiter mitteilte, beträgt die Strafe 90 Tagessätze zu jeweils 120 Euro, also insgesamt 10 800 Euro. Damit gilt der 69-jährige Internist als nicht vorbestraft.

Der Fall hatte vor zwei Jahren Aufsehen erregt. Auslöser waren bundesweite Anzeigen der KKH Allianz wegen zu häufig abgerechneter Vorsorge-Untersuchungen.

Als bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen Gadomski ermittelte, räumte er zwar Fehler "insbesondere aufgrund missverständlicher Bestimmungen" ein, bestritt aber jede betrügerische Absicht. Außerdem zahlte er nach eigenen Angaben knapp 12 000 Euro zurück. Nachdem jedoch die öffentliche und innerärztliche Kritik nicht verstummte, sprach er von einer "infamen Hetzkampagne" und trat im Dezember 2009 nach zehnjähriger Amtszeit als Kammerpräsident zurück. Im Vorstand der Bundesärztekammer war Gadomski für die ärztliche Gebührenordnung zuständig.

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