Streit über Maskenpflicht
FDP will im Corona-Herbst keine Grundrechtsbeschränkungen
Gesundheitsminister Karl Lauterbach will das Infektionsschutzgesetz am liebsten auf Vorrat ändern, um einer neuen COVID-Welle im Herbst zu begegnen. Die FDP sieht keinen Handlungsdruck und fordert Evidenz.
Veröffentlicht:
Mitten im Corona-Frühling: Die FDP und der Gesundheitsminister streiten über die Maskenpflicht.
© Fleig / Eibner-Pressefoto / picture alliance
Berlin. Gegenwind aus der Ampel-Koalition für Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD). FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat angekündigt, dass seine Partei eine Rückkehr zu einer Corona-Politik der Grundrechtseinschränkungen im kommenden Spätjahr nicht ohne Weiteres mittragen werde.
„Einen weiteren Herbst und Winter wird es nicht geben, in denen wegen eines diffusen Datennebels Grundrechtsbeschränkungen vorgenommen werden“, sagte Kubicki der Deutschen Presse Agentur. In mehr als zwei Jahren Pandemie seien das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch-Institut (RKI) nicht in der Lage gewesen, „vernünftig nutzbare Daten“ zu erheben.
Die FDP werde erneuten Einschränkungen nur dann zustimmen, wenn sie „ausreichend wissenschaftlich begründet“ würden, sagte Kubicki. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat bereits eine Evaluierung von Maskenpflicht und Alltagsbeschränkungen als Voraussetzung genannt, über eine Wiedereinführung zu beraten.
„Menschenunwürdige Isolation von Heimbewohnern“
In der Corona-Politik der vergangenen zwei Jahre sind nach Kubickis Ansicht „eine Reihe von Fehlern“ gemacht worden. Er nannte die Schulschließungen, eine „menschenunwürdige“ Isolation von Altenheimbewohnern oder die „15-km-Corona-Leine“ - zeitweise durften Bürger sich maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen.
Am meisten habe diese Politik Kindern und Älteren geschadet. „Diesen sind wir einiges schuldig: Ich bin der Ansicht, nur eine vernünftige parlamentarische Aufarbeitung und rückhaltlose Aufklärung kann helfen, Fehler als solche zu erkennen und damit auch gesellschaftliche Gräben zuzuschütten.“
Kommentar zur Maskenpflicht
Warten auf Evaluation der Anti-Corona-Maßnahmen: So viel Zeit muss sein
Bundesweite Maskenpflicht wieder möglich machen
Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor bereits mehrmals anklingen lassen, dass das Infektionsschutzgesetz so geändert werden solle, dass im Herbst Maskenpflicht in Innenräumen wieder möglich werden könnte. Die aktuelle Version des Gesetzes gilt bis zum 23. September. Unterstützung für seinen Vorstoß hat der Gesundheitsminister von Lehrerverbänden erhalten. Die Politik müsse sich auf alle möglichen Pandemie-Szenarien im Herbst vorbereiten, hieß es dort.
Corona-Welle im Herbst
Lauterbach bereitet neue Maskenpflicht vor
Nach der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetz am 18. März sieht das Infektionsschutzgesetz bundesweit nur noch eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen, Flugzeugen und in Fernzügen vor. Weiter Bestand hat die Auskunftspflicht zum Impf- und Serostatus gegenüber dem Arbeitgeber für bestimmte Berufsgruppen. Dazu zählen Beschäftigte in der Pflege, in Kitas, Schulen und Unterkünften. Diese Regel gilt bis zum 30. Juni.
Die Länder haben zudem die Möglichkeit, zum Beispiel im Nahverkehr Maskenpflichten zu erlassen sowie im Falle von Ausbrüchen „Hot-Spots“ auszurufen. Dort können lokal Maskenpflichten, Abstandsgebote, Testnachweise und Hygienekonzepte angeordnet werden. (af/dpa)