Facharzt-Verträge sichern zeitnahe Terminvergabe

In den 73c-Verträgen der AOK Baden-Württemberg ist das Wartezeitenproblem gelöst.

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Dr. Werner Baumgärtner, Medi-Vorsitzender

Dr. Werner Baumgärtner, Medi-Vorsitzender

© Horst Rudel

STUTTGART (HL). Anders als in der Kollektivversorgung der Kassenärztlichen Vereinigungen ist die zügige Vergabe von Terminen bei Fachärzten in den Verträgen zwischen Medi und der AOK Baden-Württemberg kein Glückspiel. Die Paragraf 73c-Verträge verpflichten die teilnehmenden Fachärzte - derzeit sind dies Kardiologen und Gastroenterologen - grundsätzlich binnen zwei Wochen einen Termin mit ihren Patienten zu vereinbaren.

Für Notfälle gilt, dass der Hausarzt bei Kardiologen und beim Gastroenterologen noch für den gleichen Tag einen Termin vereinbaren kann.

Dass dies funktioniert, liegt auch an der Vergütungssystematik, wie Medi-Vorsitzender Dr. Werner Baumgärtner betont: Anders als in den KV-Vergütungen gibt es in den Paragraf 73c-Verträgen keine Fallzahlbegrenzungen und keine mengenabhängigen Vergütungsabstaffelungen.

 Mix aus Pauschale und Einzelleistung am Quartalsende

Eine Facharztbehandlung wird am Ende des Quartals genauso in einem Mix aus Pauschale und Einzelleistung vergütet wie am Quartalsbeginn. Aus diesem Grund müssen Ärzte in den Selektivverträgen auch keine sogenannten Budgetferien machen. Nach der Umfrage des AOK-Bundesverbandes pausiert knapp jeder dritte Arzt am Quartalsende, weil sein Budget erschöpft ist.

Politisch werden die Selektivverträge allerdings gegenwärtig behindert. Derzeit sind die Vergütungen auf das Niveau der Honorare in den KV-Kollektivverträgen beschränkt. Die Rechtsaufsicht muss die Verträge prüfen und genehmigen.

Baumgärtner fordert Aufhebung der Restriktion für Selektivverträge

Damit ist jeder Anreiz entfallen, weitere Selektivverträge abzuschließen. Nach Auffassung von Baumgärtner wäre es dringlich, dass diese Restriktion aufgehoben würde.

Bereits 2006 hatte Medi gefordert, dass Krankenkassen - genauso wie bei Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung - zum Abschluss von Paragraf 73c-Verträgen verpflichtet werden müssen. Wirklich sinnvoll sei nur die Kombination von Hausarzt- und Facharzt-Verträgen.

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Kommentare
Dr. Birgit Bauer 07.09.201113:06 Uhr

Immer mehr Strukturen ? Soll das was bringen ?

Immer mehr Strukturen, immer mehr Unübersichtlichkeiten, wie soll das in einer normalen Arztpraxis noch umgesetzt werden ?
Liebe Kolleginnen und Kollegen ,wie wäre es wenn wir, egal ob in der Niederlassung oder im Krankenhaus , egal ob als Hausarzt oder Facharzt von der Politik ein einheitliches Vergütungssystem , in dem die ärztlichen Leistungen egal in welcher Struktur erbracht, gleich vergütet werden ,verlangen würden. D.H. weg mit dem Damping-EBM, her mit einer sich auf der Höhe der Zeit befindenden GOÄ , wie es sich eigentlich im freiberuflichen Sektor gehört.
Dann wäre auch das ewige Gezerre mit den KK in überschaubarer Zeit zu Ende, Kassen, die das nicht leisten können verschwinden vom Markt.
Die jährlich wiederkehrenden Debattierrunden würden überflüssig.
Ergänzt durch von den Fachgruppen der Ärztekammern erarbeiteten Behandlungspfade für Erkrankungen und einer Medikamentenpositivliste ,
gäbe es klare Konditionen für Ärzte und Patienten.
Die leidige Ausspielerei von Kassen- und Privatpatienten hätte keinen Nährboden mehr, die Ungleichbehandlung zwischen ambulanten und stationären Sektor würde mit der Zeit verschwinden.
Der Pat. wird sich dort Hilfe suchen, wo er sich am besten betreut sieht.
Qualitätskontrolle sollte bei den Kammern und bei den Kassen liegen.
So lange der Behandlungspfad nicht verlassen wird gibt es keine Regresse und keine Mengenbegrenzungen,nur noch Spezialfälle müssen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung begründet werden.
Der Pat. und nicht dauernd wechselnde Rituale sollten wieder im Mittelpunkt des Interesses stehen.
Die politisch Verantwortlichen sollten aufhören die Gesundheit der Bevölkerung weiterhin zu Markte zu tragen, die grundsätzliche Entscheidung wollen wir Markt, oder ein Solitarsystem sollte endlich getroffen werden.!
Z.Zt. haben wir ein Solidarsystem zum Erhalt einer völlig überholten Krankenkassenstruktur.
Wie sie sehen, träume ich gern.
Zur Wendezeit gab es einen Song mit folgendem Refrain:
"So ungefähr, ungefähr stell ich mir vor wie das wär, ich hoffe doch ,ich hoffe doch ich werd so alt und erleb` das noch !
M.f.G.
Dr.B.Bauer

Dr. Jürgen Schmidt 07.09.201111:48 Uhr

(Der) Das hat uns gerade noch gefehlt

Seit seinen letzten deplazierten Auftritten hat man von dem Herrn wenig gehört.

Mit diesem Beitrag wird in einer zweischneidigen öffentlichen Debatte, die sich durch Unverstand und Ungeschick gegen die Ärzteschaft zu wenden beginnt, erneut die im Hintergrund hochkochende Debatte über die Zweiklassenmedizin assoziiert.
"Zeitige Terminvergabe nur gegen mehr Geld" ist das denkbar schlechteste
Argument in dieser Situation.

Eigentor aus Abseitsposition (?), in der ärztlichen Berufspolitik gibt es das.

Friedrich Lihsek 07.09.201111:26 Uhr

Zeitnahe Terminvergabe wegen besserer Vergütung

Herr Dr. Baumgärtner begründet das Funktionieren der zeitnahen Terminvergabe mit der besseren Vergütungssystematik, sehr interessant ...

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