Patientenberatung
Finanzierung umstritten: Kabinett winkt UPD-Gesetz durch
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung verabschiedet. GKV und PKV zeigen sich vergrätzt und fordern eine Finanzierung aus Steuermitteln.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung hält an ihren Plänen zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) fest und erntet dafür bei GKV und PKV Kritik.
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Weg für die parlamentarische Beratung des UPD-Gesetzes freigemacht. Der Entwurf sieht vor, die Patientenberatung als Stiftung bürgerlichen Rechts zu verstetigen. Das bisherige Ausschreibungsmodell wird somit aufgegeben. Die Stiftung soll vom GKV-Spitzenverband errichtet werden und ab Januar 2024 operativ starten. Die Stiftungsmittel in Höhe von 15 Millionen Euro jährlich sollen zu 93 Prozent von der GKV und zu sieben Prozent von der PKV aufgebracht werden.
Für die Grünen erklärte die Abgeordnete Linda Heitmann, in den parlamentarischen Beratungen wollen man sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD möglichst nahtlos fortgeführt werden kann. Zugleich wolle man den im Koalitionsvertrag verankerten „Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen“.
Kassen: Gesetzentwurf konterkariert Ziele der Ampel
Widerspruch dazu kommt von Gernot Kiefer, Vize-Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Der Kabinettsbeschluss widerspreche „komplett“ dem Ziel, eine vollständig unabhängige Patientenberatung zu etablieren. Mit der geplanten Finanzierung werde diese Absicht vielmehr konterkariert. Auch der PKV-Verband nannte die „Zwangsfinanzierung“ durch GKV und Privatassekuranz „verfehlt“.
„Korrekt wäre allein eine Finanzierung aus Steuermitteln, weil es sich beim Angebot der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Als „Schutzbehauptung“ bezeichnet es der Verband, Privatversicherte hätten angeblich einen Nutzen durch die UPD, da der Beratungsservice der PKV-Unternehmen entlastet werde.
„Unter dem Damoklesschwert einer Verfassungsbeschwerde“
Aus Sicht des Verbands ist die geplante Finanzierungsform überdies verfassungswidrig. Dazu beruft sich die PKV auf ein Gutachten von Professor Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Uni Bonn.
Aus seiner Sicht verletzt die Finanzierungsform die Berufsfreiheit der Versicherungsunternehmen. Thüsing hatte in seiner Expertise gewarnt, ein entsprechendes Gesetz werde „von Anfang an unter dem Damoklesschwert einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde seitens der PKV stehen“.
Auch die Linke im Bundestag votierte für eine staatsferne Lösung. „Eine übermächtige Beteiligung von Ministerien, Bundestag und Beauftragten der Bundesregierung im Stiftungsrat wäre das falsche Signal“, sagte Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Sie mahnte, schrittweise sollten Patientenberatung und Einrichtungen der Pflegeberatung des SGB XI sowie Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen zusammengeführt und verzahnt werden. (fst)