Finanzspritze für Bereitschaftsdienst geplant
Sachsens KV will mehr Geld für Bereitschaftsdienste in die Hand nehmen - insgesamt sieben Millionen Euro. Außerdem sollen die bislang 120 Dienstbereiche im Freistaat neu strukturiert werden.
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In einigen Regionen sind Ärzte im Bereitschaftsdienst rar.
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DRESDEN. Die KV Sachsen will den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst stärken und dafür auch mehr Geld in die Hand nehmen.
"Wir müssen unsere derzeitigen Strukturen dahin gehend prüfen, ob sie noch zukunftsfähig sind", erklärte Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der sächsischen KV anlässlich der Vertreterversammlung in Dresden.
Strukturpauschale mit zehn Euro zusätzlich
Er bat die Mitglieder des Gremiums um Unterstützung für mehrere Vorhaben. So soll eine Strukturpauschale eingeführt werden, mit der zusätzlich zur regulären Vergütung zehn Euro pro geleisteter Stunde im Bereitschaftsdienst gezahlt werden soll.
Weiterhin sollen die Dienstbereiche, derzeit sind es 120 in Sachsen, neu strukturiert werden - in vielen Bereichen gebe es nicht genügend Kollegen für einen funktionierenden Dienst.
Zehn Euro zusätzlich pro Stunde - das bedeutet nach Berechnung der KV einen Mehrbedarf von sieben Millionen Euro jährlich. "Der Einsatz einer derartigen Summe ist nur dann vertretbar, wenn nicht nur die Akzeptanz dieser Dienstverpflichtung bei den Kollegen gesteigert wird", so Heckemann, "sondern zugleich auch positive strukturelle Wirkungen realisiert werden können".
Er zielte damit auf jenes Drittel der 120 Dienstbereiche, in dem weniger als 20 Ärzte für den Bereitschaftsdienst verfügbar seien. "Mit Blick auf die Demografie der Bevölkerung sowie der Altersstruktur der Kollegen und unter Berücksichtigung der Infrastruktur und der geografischen Gegebenheiten vor Ort ist zu prüfen, wo Handlungsbedarf bei der Anpassung der Bereiche besteht."
Derzeit arbeiteten nach Auskunft Heckemanns die Bezirksgeschäftsstellen der KV an einer Neukonzeption, "bereits ab dem dritten Quartal dieses Jahres könnte die Strukturpauschale dann gewährt werden".
Eigenverantwortliche Honorarverteilung
Im Blickpunkt stand bei der ersten Vertreterversammlung nach Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes außerdem dessen Bedeutung für die sächsische KV.
Die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Honorarverteilung, so Heckemann, soll genutzt werden, vor allem, wenn es darum geht, "die Abrechnung aller spezialfachärztlichen Versorgungsleistungen sowie die Qualitätssicherung in den Zuständigkeitsbereich der KV zu integrieren".
Weiterhin kündigte der Vorstandschef an, dass die KV die Möglichkeit zur Bildung eines Strukturfonds nutzen wolle. Durch ihn soll die vertragsärztliche Versorgung gefördert werden.
Auch eine andere Möglichkeit will die KV ausloten: Planungsbereiche sollen auch unterhalb eines Versorgungsgrades von 110 Prozent gesperrt werden, wenn andere Bereiche im Land unterversorgt sind. Damit will die KV ein Instrument schaffen, Ärzte aus Städten mit ausreichender Versorgung in ländliche Regionen mit Ärztemangel zu bringen.
Heckemann erklärte, dass die KV im Landesausschuss über diesen Plan bereits mit Kassenvertretern gesprochen habe, die sich "aufgeschlossen" gezeigt hätten. Allerdings hätten die Kassen noch Klärungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen angemeldet, berichtete Heckemann.