Bedarfsplanung
GBA sorgt für Unruhe unter Vertragsärzten
Der GBA bezieht Psychiatrische Institutsambulanzen in die Bedarfsplanung mit ein. Das schmeckt nicht allen. Psychotherapeuten wittern sogar einen Skandal.
Veröffentlicht:BERLIN. Der von ermächtigten Ärzten geleistete Versorgungsbeitrag wird künftig in der Bedarfsplanung berücksichtigt. Darauf haben sich die niedergelassenen Ärzte, die Krankenhäuser, die Krankenkassen und die unparteiischen Vorsitzenden im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) einstimmig verständigt.
Die Regelung sieht vor, dass ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten und Ärzte, die in psychiatrischen oder psychosomatischen Institutsambulanzen sowie sozialpädiatrischen Zentren tätig sind, pauschal angerechnet werden.
Nach Angaben der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) soll eine Psychiatrische Institutsambulanz in der Bedarfsplanung pauschal wie ein halber Vertragspsychotherapeutensitz behandelt werden. Die Zahl der Psychiatrischen Institutsambulanzen in Deutschland geht gegen 700. Sie werden zurzeit bedarfsunabhängig zugelassen.
Der Beschluss sei ein Skandal kritisierte DPtV-Vorsitzende Dipl.-Psych. Barbara Lubisch unmittelbar nach der GBA-Sitzung am Donnerstag. Der GKV-Spitzenverband, der auf dieses Ergebnis hingearbeitet habe, unterlaufe damit die erst 2013 in Kraft getretene Bedarfsplanungsrichtlinie, sagte Lubisch.
Die Richtlinie habe einen zusätzlichen Versorgungsbedarf vor allem in ländlichen Regionen konstatiert. Tatsächlich würden der Versorgung nun rund 350 Vertragsarztsitze Psychologischer Psychotherapeuten, ärztlicher Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entzogen.
Sorge um Vertragsarztsitze
Dem widersprach der unparteiische Vorsitzende des GBA, Josef Hecken, im Anschluss an die Sitzung am Donnerstag in Berlin. Weder in der Psychotherapie noch in der kinderärztlichen Betreuung sei die Patientenversorgung gefährdet, sagte Hecken.
"Neben niedergelassenen Vertragsärzten sind zahlreiche Einrichtungen wie etwa psychosomatische Institutsambulanzen und sozialpädiatrische Zentren am realen Versorgungsgeschehen beteiligt und erbringen Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung, wie sie in der Bedarfsplanung abgebildet werden", sagte Hecken.
Das Gremium hat sich vorsichtshalber eine Hintertür offengelassen. Der Beschluss ist auf vier Jahre befristet. Nach drei Jahren soll die Neuregelung evaluiert werden, um eventuelle Auswirkungen auf die Versorgung zu untersuchen.
Dieser Passus habe es der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ermöglicht zuzustimmen, sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Die KBV sehe den Beschluss nach wie vor kritisch. Es sei aber darum gegangen, Schlimmeres zu verhindern.
Psychotherapeuten kritisieren intransparente Strukturen
Die Psychotherapeuten-Vereinigung und Ärzteverbände fordern mehr Transparenz von den Institutsambulanzen. Qualifizierte Richtlinienpsychotherapie werde an diesen Einrichtungen kaum erbracht, sagte Barbara Lubisch.
"Der eigentliche Skandal ist, dass die Psychiatrischen Institutsambulanzen mit diesem Beschluss einen Freibrief erhalten, Kosten von 500 Millionen Euro im Jahr zu verschleiern", sagte Lubisch. Mit der pauschalen Berücksichtigung in der Bedarfsplanung müssten sie weder das Leistungsgeschehen noch ihre Personalstruktur offenlegen.
In die gleiche Kerbe hieb Dr. Frank Bergmann, Vorsitzender des Spitzenverbands ZNS. "Eine Einbeziehung von Institutsambulanzen in die Bedarfsplanung kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass auch die Zulassung dieser Ambulanzen nach Bedarfsprüfung und nicht wie derzeit bedarfsunabhängig und automatisch erfolgt", sagte Bergmann. (af)