Kinderkommission
GKV-Vorsorge ausbauen
Die Kommission sieht bei der gesundheitlichen Versorgung an mehreren Stellen Nachholbedarf.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Kinderkommission des Bundestags fordert, dass die Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen einen höheren Stellenwert erhalten sollte.
In der Stellungnahme "Kinder und Gesundheit" befürwortet die aus Mitgliedern aller Bundestagsfraktionen zusammengesetzte Kommission ein Präventionsgesetz, das "alle Sozialversicherungsträger einbezieht und sich an den Lebenswelten von Kindern, vor allem Kindertageseinrichtungen und Schulen orientiert", heißt es in der Stellungnahme.
Aber auch bei den bisher von der gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Vorsorgeuntersuchungen sieht die Kommission Nachholbedarf.
Die U10, U11 und J2 sollten in das Vorsorgeprogramm aufgenommen werden, um die "Entwicklung von Kindern im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren beurteilen zu können". Der einschlägige Paragraf 26 SGB V müsse insgesamt überprüft werden, fordert die Kommission.
Bislang stehe die Früherkennung von Erkrankungen im Mittelpunkt, nicht aber die Verhinderung von Krankheiten: Der Anspruch auf primäre Prävention dürfe "nicht im Alter von fünf Jahren aufhören", heißt es.
Nötig sei es, das Vorsorgeprogramm in der GKV zu erweitern um Analysen des Ernährungs- und Bewegungsverhaltens. Weiterhin wünscht sich die Kommission in der GKV auch "Bausteine zur Unfallverhütung und zur frühen Anregung von Sprache und Sprachverhalten".
Die Kinderkommission befürwortet ähnlich wie in der Allgemeinmedizin, die allgemeinpädiatrische Weiterbildung zu fördern. Unterstützungsbedarf für Ärzte sehen die Abgeordneten beim Bundeskinderschutzgesetz.
Oftmals seien Ärzte unsicher, inwiefern beim Verdacht auf Kindermisshandlung oder -missbrauch Informationen weitergegeben werden dürfen.
Die Kommission spricht sich für Kinderschutz-Beratungshotlines aus, bei denen Pädiater sich zeit- und praxisnah beraten lassen können. (fst)