Weiterbildung

GKV und KBV lassen sich Zeit

Veröffentlicht:

BERLIN. KBV, Kassen und Krankenhausgesellschaft haben sich immer noch nicht auf eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung verständigt.

Nach Paragraf 75a Absatz 4 Satz 1 SGB V hätten sich die Vertragspartner bis zum 23. Oktober 2015 einigen müssen, erklärte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Birgit Wöllert.

Anfang Januar hat die KBV das Ministerium wieder vertröstet und versichert, die Verhandlungen würden "positiv verlaufen".

Im Versorgungsstärkungsgesetz ist die Weiterbildungsförderung ausgeweitet worden. Das BMG kündigte an, die Beratungen "aufmerksam zu begleiten". (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zur Entscheidung des Bundesrats

Klinikreform – ein Fall fürs Lehrbuch

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommentar zur Entscheidung des Bundesrats

Klinikreform – ein Fall fürs Lehrbuch

Nach Bundesrats-Votum

Unterschiedliche Reaktionen auf beschlossene Klinikreform

Lesetipps