SARS-CoV-2-Pandemie
GMK: Corona-Boostern für alle und mehr Tests in Pflegeheimen
COVID-19-Auffrischungsimpfungen sollen nach sechs Monaten grundsätzlich für alle möglich sein. Das hat die Gesundheitsministerkonferenz im bayerischen Lindau beschlossen. In Pflegeheimen soll mehr getestet werden.
Veröffentlicht:Lindau/Berlin. Boostern sechs Monate nach der ersten Impfserie soll allen Bürgern ermöglicht werden. In Alten- und Pflegeheimen soll die Testpflicht ausgeweitet werden mit kostenlosen Testungen auch für geimpfte und genesene Besucher. 3G als Zugangsvoraussetzung zu Veranstaltungen und mehr Kontrolle im Alltag: In diesen Punkten konnten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern bei ihrer zweitägigen Konferenz im bayerischen Lindau Einigkeit erzielen.
Von einer „Gesundheitsministerkonferenz (GMK) unter schwierigen Vorzeichen“, sprach Bayerns Gesundheitsminister und GMK-Vorsitzender Klaus Holetschek am Freitag. Die Lage sei „teilweise dramatisch, besorgniserregend und alles andere als entwarnend“, so der CSU-Politiker. Unter anderem hatten im Rahmen der GMK ein Intensivmediziner und eine Intensivpflegekraft die Lage in den Kliniken geschildert.
Holetschek sprach von einem „entschlossenen und geschlossenen gemeinsamem Vorgehen“ von Bund und Ländern. Die vierte Welle habe deutlich an Fahrt aufgenommen, warnte auch der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und verwies auf erste Regionen, in denen Patienten verlegt werden müssten, weil Intensivstationen voll belegt seien.
„Wir haben eine Waffe in der Hand“
„Boostern nach sechs Monaten soll die Regel, nicht die Ausnahme werden“, betonte Spahn. Darüber seien sich Ärzteschaft sowie Bund und Länder einig, entsprechende Erkenntnisse aus Israel zum Sinn und Nutzen der breiten Auffrischungsimpfungen hätten sich „immer mehr verdichtet“.
„Mit der Boosterimpfung haben wir eine Waffe in der Hand, mit der wir zumindest perspektivisch das Virus zurückdrängen können“, betonte auch Intensivmediziner Professor Uwe Janssens, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin.
Vorrangig geimpft werden sollen zunächst Pflegebeschäftigte, Betagte und Menschen mit Vorerkrankungen. Arztpraxen spielten beim Boostern eine wichtige Rolle, aber auch öffentliche Angebote wie Impfbusse und Impfzentren, hieß es. Allerdings will wohl nur ein Teil der Bundesländer die Impfzentren wieder öffnen. Diese stünden auf „Stand-By“.
„Jedes Land wird schauen: Wo brauche ich sie? Wo fahre ich sie hoch?“, konkretisierte Holetschek. Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) kündigte direkt an: „Ich werde die Impfzentren nicht wieder öffnen.“ Die Kassenärztliche Vereinigung habe ihr signalisiert: „Wir schaffen das.“
„Sicherheitsschleuse“ in den Heimen
Beschlossen hat die GMK zudem eine Ausweitung der Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen. Man wolle eine „Sicherheitsschleuse“ hinterlegen und dazu ein Bundesgesetz anschieben, so Holetschek. Regelmäßige Tests sollen auch für geimpfte und genesene Besucher sowie Pflegekräfte verpflichtend werden. Die Kosten für diese Tests wird der Bund tragen. Es gehe darum, „die Orte zu schützen, wo die besonders Verwundbaren“ seien, erläuterte Jens Spahn.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), erklärte dazu am Freitag, Tests seien zwar ein wichtiger Baustein zum Schutz der Einrichtungen in der Pflege und der Eingliederungshilfe. Sie verhinderten aber keine Infektion. Impfungen und niedrige Infektionszahlen schützten. „Um den Schutz durch Boosterimpfungen schnellstmöglich überall sicherzustellen, müssen die Minister Tempo machen und neben den längst ausgelasteten Hausarztstrukturen auch den Einsatz mobiler Impfteams wieder verstärkt aufnehmen“, so Meurer.
Ausgleichszahlungen für Kliniken
Um Kliniken in Anbetracht der angespannten Situation zu entlasten, fordert die GMK den Bund zudem auf, umgehend die gesetzlichen Grundlagen für Ausgleichszahlungen zu schaffen. Rückwirkend in Kraft treten soll die Regelung ab 1. November.
Schon jetzt müssen in manchem Krankenhaus Operationen verschoben werden, um die intensivmedizinische Versorgung von COVID-19-Patienten sicherzustellen. „Eine solche Maßnahme ist durch eine gezielte finanzielle Ausgleichsregelung zu flankieren“, betonte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) und sprach von einem wichtigen Signal.
Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft,Dr. Gerald Gaß, erklärte am Freitag in Berlin, es sei dringend erforderlich, dass die Krankenhäuser schnell Klarheit erhielten, „wie die Politik die wirtschaftliche Lage in dieser Ausnahmesituation gewährleisten möchte“. Das normale Finanzierungssystem der Häuser sei durch die Situation der Pandemie für viele Standorte „faktisch außer Kraft gesetzt worden“. Es brauche ein Signal an die Kliniken wie zu Beginn der Pandemie.
AHA-Regeln wirksam kontrollieren
„Es müssen effektive Maßnahmen getroffen werden, die vor allem die Ungeimpften in den Blick nehmen“, ist zudem in der abschließenden gemeinsamen Erklärung der 94. GMK zu lesen. Für die Umsetzung von Zugangsbeschränkungen sowie Nachweis- und Kontrollpflichten soll am Ende nicht der Bund, sondern Länder und vor Ort Kommunen verantwortlich zeichnen.
Wörtlich heißt es: „Das bedeutet, dass abhängig vom regionalen Infektions- und Erkrankungsgeschehen der Zugang zu bestimmten Bereichen auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt werden kann. Die AHA-Regelungen müssen geschärft und wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden.“ (Mitarbeit: hom)