Rettung in Österreich

„Geh doch zu deinem Arzt!“

Anderes Land, gleiche Probleme: Auch in Österreich nimmt die Zahl der Rettungseinsätze zu. In vielen Fällen könnte der Hausarzt helfen, kritisiert das Rote Kreuz – und präsentiert eine mögliche Lösung.

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:

Wien. Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) hat eine Triage durch Notfallsanitäter im Rettungseinsatz gefordert. Die Sanitäter sollten künftig entscheiden dürfen, ob ein Patient ins Krankenhaus gebracht werden muss oder ob sie ihn besser an einen niedergelassenen Arzt überweisen, forderte ÖRK-Bundesrettungskommandant Gerry Foitik am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal.

Hintergrund für den Vorstoß sind ähnliche Entwicklungen wie in Deutschland: Immer häufiger wird der Rettungsdienst – in Österreich unter der Notrufnummer 144 – alarmiert.

Allein im mit 1,4 Millionen Einwohnern drittgrößten Bundesland Oberösterreich gab es im vergangenen Jahr 65 000 Rettungsfahrten – 50 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. 20 bis 30 Prozent der Patienten, schätzt das Rote Kreuz, müssten nicht stationär behandelt werden.

Beispielsweise bei einer unkomplizierten Bronchitis könnten Sanitäter „nach einer entsprechenden Checkliste sagen: ‚Geh doch zu deinem niedergelassenen Arzt und lass dich gut untersuchen, lass dir Medikamente verschreiben und lass dich krankschreiben!‘“, forderte Foitik.

Dafür müssten in der Alpenrepublik zwei Gesetze geändert werden. Zum einen müssten im Sanitätergesetz (SanG) „Regelkompetenzen für Sanitäter“ eingeführt werden, so Foitik. Eine ähnliche Debatte über invasive Maßnahmen wird derzeit auch in Deutschland geführt.

In Österreich müsste außerdem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geändert werden, damit die Retter nicht zwingend mit den Patienten ins Spital fahren müssen. Nur dann zahlt bislang die Krankenkasse. Laut Foitik müsste „die Rettung eine Gesundheitsdienstleistung werden, die bei jeder Inanspruchnahme bezahlt wird“.

Auch in Deutschland gilt der Rettungsdienst bislang als Personenbeförderung. Gesundheitsminister Jens Spahn will einen eigenen Leistungsbereich im SGB V für den Rettungsdienst schaffen, was bislang jedoch auf Widerstand unter anderen bei den Bundesländern trifft.

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