Innovationsfonds

Geld fließt – wenn die Konditionen stimmen

Die Kritik, der Bundesausschuss zahle Mittel aus dem Innovationsfonds zögerlich aus, weist der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Josef Hecken, energisch zurück. Einige Projektträger müssten ihre Hausaufgaben noch erledigen.

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Ärger ums Geld: Sind fehlende Unterlagen Schuld, dass das Geld aus dem Innovationsfonds für einige Projekte ausbleibt?

Ärger ums Geld: Sind fehlende Unterlagen Schuld, dass das Geld aus dem Innovationsfonds für einige Projekte ausbleibt?

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BERLIN. Die beim Gesundheitsnetzwerkerkongress in der vergangenen Woche laut gewordene Kritik an der Förderpraxis des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat der unparteiische GBA-Vorsitzende Professor Josef Hecken energisch zurückgewiesen. Projektträger, die Anträge auf Förderung zur Erprobung und Evaluation von neuen Versorgungsformen gestellt und diese in der ersten Tranche auch im Herbst vergangenen Jahres prinzipiell hatten genehmigt bekommen, hatten sich darüber beklagt, dass ihnen bisher noch keine Mittel aus dem Innovationsfonds überwiesen worden seien. Diese Klage hält GBA-Chef Hecken, der zugleich auch Vorsitzender des Innovationsausschusses ist, für unberechtigt. Der Innovationsausschuss habe bislang nahezu 800 Bescheide erteilt. Davon waren 422 abschlägig, ferner gab es 259 Benachrichtigungen. Außerdem habe es zu allen Projekten des Innovationsfonds bis lang 3500 Beratungsgespräche gegeben.

Positiv waren 91 Bescheide, und zwar für die erste Welle "Neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung", die nach der Einwilligung der Projektnehmer für eine Förderung versandt wurden. Wenn zu diesem Zeitpunkt alle Unterlagen komplett gewesen seien, dann hätten diese Bescheide auch bereits zur Mittelanforderung berechtigt. Aber: Diese Bescheide können auch noch Auflagen enthalten, dem Innovationsausschuss weitere Nachweise vorzulegen. Die Auflagen können auch Finanzierungs- und Meilensteinpläne betreffen.

Ferner gab es – Stand Anfang dieser Woche – 26 Änderungsbescheide zu aufschiebenden Bedingungen. Das sind nach Angaben des GBA Bescheide, in denen den Projektnehmern mitgeteilt wird, dass eventuelle Auflagen aus den Förderbescheiden erfüllt worden sind und damit Mittelanforderungen an den Innovationsausschuss gestellt werden können. Es könne aber auch sein, dass die Projektnehmer mit einem solchen Bescheid die Zusage erhalten, den Projektstart zu verändern. Mittel aus dem Innovationsfonds fließen generell zur Quartalsmitte, die Auszahlung erfolgt durch das Bundesversicherungsamt, angestoßen durch den Innovationsfonds.

Diese 26 Änderungsbescheide seien bis auf einzelne Ausnahmen solche, die zur Mittelanforderung berechtigten. Die Zahlen verändern sich aber ständig, da täglich beim Innovationsausschuss neue angeforderte Unterlagen eingehen und dementsprechend weitere Änderungsbescheide erlassen werden. So lag am Mittwochmittag die Zahl bei 31. Weitere zehn Änderungsbescheide erwartet man beim Innovationsausschuss – nach Prüfung eingereichter Unterlagen – im Lauf der nächsten Tage.

Dazu der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Hecken: "Wir bearbeiten alle nachgeforderten Unterlagen in der die Geschäftsstelle und den Projektträger auszeichnenden Zügigkeit. Wenn alle Projektnehmer so zügig die Kostenpläne überarbeitet hätten, wie wir die abschließende Prüfung vornehmen, dann wäre auch für uns manches einfacher gewesen." Da es sich um öffentliche Mittel handele, müsse das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden. Damit täten sich einige wenige Projektnehmer schwer.

Nach Auskunft des Gemeinsamen Bundesausschusses wird erstmals ab dem zweiten Quartal zur Quartalsmitte erstmals Geld fließen. (HL)

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