Beschluss
Gemeinsamer Bundesausschuss erweitert das ASV-Angebot
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) soll demnächst auch für Patienten aufgebaut werden, die mit einer allogenen Stammzelltransplantation behandelt werden oder die unter Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung leiden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag.