Generika-Hersteller sehen sich noch stärker in der Zange
BERLIN (fst). Wenig Licht und viel Schatten sehen die Verbände der Generika-Hersteller im Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts. Als positiv wertet der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), dass für Krankenkassen bei der Ausschreibung von Rabattverträgen durchgängig das Wettbewerbsrecht - und damit auch das Kartellverbot - gelten soll. Dies werde die Hersteller aber nicht aus "dem ruinösen Unterbietungswettbewerb befreien", rügt der Verband ProGenerika. Auf Kopfschütteln trifft die sogenannte Mehrkostenregelung, die es Versicherten erlauben soll, im Einzelfall gegen Kostenerstattung ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel anstatt des Rabattpräparats zu erhalten. Dabei gilt, dass die Versicherten die Kasse nicht über ihre abweichende Wahl informieren müssen.
Gleichzeitig will das BMG für Hersteller die letzten Fluchtmöglichkeiten aus der Substitutionspflicht schließen: Geringfügige Unterschiede in der Packungsgröße - beispielsweise 98 statt 100 Tabletten - heben die Austauschpflicht nicht mehr auf. Klargestellt wird auch, dass die Übereinstimmung eines Anwendungsgebiets in der Zulassung bereits ausreichend ist, um ein Präparat gegen ein anderes austauschen zu können. Für ProGenerika wird damit "Therapiesicherheit vollends dem reinen Kostendenken geopfert".
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