Genitale Beschneidung bei Frauen hat gravierende Folgen

Genitale Beschneidung wird meist nicht mit Deutschland verbunden. Doch auch hier gibt es Frauen, die darunter leiden. Experten geben Tipps zum ärztlichen Umgang.

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Messer, Klingen und Amulette für die Beschneidung von Mädchen in Muranga - aber auch in Deutschland leiden viele Frauen unter genitaler Beschneidung.

Messer, Klingen und Amulette für die Beschneidung von Mädchen in Muranga - aber auch in Deutschland leiden viele Frauen unter genitaler Beschneidung.

© Friedrich Stark / imago

NEU-ISENBURG (eb). Nach Schätzungen der WHO gibt es weltweit 150 Millionen Mädchen und Frauen, die von weiblicher Genitalbeschneidung betroffen sind.

Auch in Deutschland leben betroffene Frauen und gefährdete Mädchen. Das teilen die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Terre des Femmes (TDF) und der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) mit.

Beschneidungen der Schamlippen und der Klitoris mit traditionsgebundenem Hintergrund gelten in Deutschland als Körperverletzung und sind strafbewehrt.

Schmerzen bei Sex und Menstruation

Frauen nach genitaler Beschneidung können unter Schwierigkeiten beim Wasserlassen leiden sowie unter Schmerzen bei der Menstruation, unter wiederkehrenden Infektionen, Zysten, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und erheblichen Schwierigkeiten bei der Geburt, oder weil sie durch den Eingriff selbst schwer traumatisiert wurden.

Sie brauchen dann ärztliche Betreuung und Beratung. Deshalb hat die DGGG eine Empfehlung erarbeitet mit Hinweisen zum ärztlichen Umgang mit Frauen, die unter den Folgen einer Beschneidung leiden und ärztliche Hilfe benötigen.

Die Empfehlungen enthalten neben Informationen zu den gesundheitlichen Folgen von Genitalbeschneidung auch Hintergrundinformationen zur rechtlichen Lage in Deutschland.

"Beschneidung" nicht "Verstümmelung"

Sie weisen darauf hin, dass im Umgang mit den Frauen selbst der Begriff "Beschneidung" oder auf englisch "Female Genital Cutting" statt "Female Genital Mutilation" verwendet werden sollte, weil der Begriff "Verstümmelung" von vielen Frauen als verbale Verletzung und als ein weiterer Eingriff in die persönliche Integrität verstanden wird.

Die DGGG verurteilt jeden medizinisch nicht indizierten Eingriff und jede Verletzung am äußeren Genitale von Mädchen und jungen Frauen.

Terre des Femmes und der Arbeitskreis Frauengesundheit begrüßen die Empfehlungen in einem Kommentar und weisen darauf hin, dass das ärztliche Gespräch mit einer beschnittenen Frau auch der Prävention gefährdeter Mädchen dienen kann:

TDF hat dazu unter dem Titel "Wir schützen unsere Töchter" eine Informationsbroschüre in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Kiswaheli und Somali herausgegeben.

Erhältlich ist die Broschüre im Internet auf: www.frauenrechte.de

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 18.03.201220:59 Uhr

Beschneidung

Schon die Beschneidung der Jungen ist in den meisten Fällen nichts weiter als ein archaischer Brauch verschiedener Volkgruppen. Nunmehr wird er in Amerika und auch bei uns mancherorts als gesundheitlicher Prophylaxe-Eingriff bezeichnet, nachdem irgendwelche zweifelhafte "Studien" dafür statistisch frisiert worden sind.
Ein normal ausgebildetes Präputium muß nicht "kupiert" werden.
Bei Wirbeltieren besteht im übrigen Kupierverbot für alle körperlichen Prominentien, wenn diese keine krankhafte Ausformung haben. Das hat aufgrund tierschutzrechtlicher Bestimmungen nach Jahrzehnten des Mißbrauchs endlich dazu geführt, daß Ohren und Schwänze bei Hunden nicht mehr aus rein kosmetischen Gründen abgeschnitten werden dürfen.
Die persönliche Erfahrung als junger E-Helfer in Westafrika mit einer genital- beschnittenen Freundin in den 80er jahren war aber für mich ein wirklich schockierendes Erlebnis.
Die an den Schamlippen mißhandelte und verstümmelte Togoerin hat unter dem sinnlosen, irreparablen Eingriff im Kindesalter bis heute unendlich gelitten.
Da so etwas -nach Presseberichten- ja sogar bei uns im Kreise einiger Zuwanderer als archaischer Ritus (ohne vernünftige Erklärung) auch noch praktiziert werden soll, sind natürlich Kinder- und Frauenärzte aufgerufen, nicht nur anamnestisch dem Einzelfall der weiblichen Genital-Verstümmelung nachzugehen, sondern ggf. auch Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rosotck

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