Vergabeverfahren

Gericht urteilt über Start der Cannabis-Produktion

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DÜSSELDORF. Der für 2019 geplante Start der Produktion von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland steht auf der Kippe.

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf kritisierte der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks am Mittwoch, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe die Frist beim Vergabeverfahren um den Anbau und die Lieferung von zunächst 6,6 Tonnen Cannabis zu kurz bemessen.

"Diese Frist hätte verlängert werden müssen", sagte Dicks. (Az.: VII-Verg 40/17). Für das Bundesinstitut widersprach Rechtsanwältin Heike Dahs dieser Sicht.

Sie warnte zudem davor, dass ein Stopp oder eine Wiederaufnahme der Vergabe "für die Versorgung der Patienten sehr schlecht" sei. "Natürlich wird damit der Termin 2019 nicht gehalten werden können."Dann ist die erste Ernte unter Staatsaufsicht geplant.

Insgesamt verhandelte das OLG über vier Beschwerden verschiedener Unternehmen gegen unterschiedliche Aspekte des Vergabeverfahrens.

Branchenkenner kritisierten, die geplante Menge sei viel zu gering. Bereits jetzt gebe es etwa 15.000 Patienten, potenziell könnten sogar bis zu 600.000 Menschen von legalem Cannabis profitieren, sagte ein Verfahrensbeobachter, der namentlich nicht genannt werden wollte.

Der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) von Cannabis kann nicht nur Schmerzen, sondern auch Spastiken, etwa bei Multipler Sklerose, lindern, sowie Übelkeit nach Chemotherapien. Es soll auch gegen Epilepsie helfen. (dpa)

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