Gerichte streiten über Berichte zu Pflegeheimen

KÖLN (iss). Die Sozialgerichte gehen noch uneinheitlich mit den neuen Transparenzberichten für Pflegeheime um. Das Sozialgericht (SG) Münster hatte in einem Eilverfahren die Veröffentlichung der negativen Ergebnisse eines Heimes zunächst gestoppt. Das SG Dortmund hat die Klage eines anderen Pflegeheimträgers dagegen zurückgewiesen.

Veröffentlicht:

Nach Veröffentlichung der Note "mangelhaft" müssen Heime nach Einschätzung der Münsteraner Richter "erhebliche Wettbewerbsnachteile, einen Rückgang der Belegungszahlen und einen wirtschaftlichen Schaden fürchten". Da dadurch das Grundrecht der Berufsfreiheit des Trägers betroffen sei, hat das Gericht die Veröffentlichung bis zum Hauptsacheverfahren wie berichtet untersagt.

Auch die Dortmunder Sozialrichter schlossen nicht aus, dass das betroffene Heim in Unna durch den Bericht negativ betroffen sein könnte. Es sei aber nicht zu erkennen, dass die Vorwürfe unzutreffend seien, entschieden sie. Der Heimträger hatte argumentiert, dass der Bericht über die Qualitätsprüfung ein unzureichendes Bild zeichne. Zudem seien die Pflegeverbände nicht hinreichend beteiligt gewesen, und das Heim habe keine Gelegenheit gehabt, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Das sahen die Richter anders. Sie kamen zu dem Schluss, dass "der sorgfältig abgefasste Bericht" auf einer gründlichen Ermittlung mehrerer Prüfer in der Einrichtung beruht. Die Pflegeverbände seien zudem beteiligt worden, die unangemeldete Qualitätsprüfung entspreche der gesetzlichen Vorgabe, teilte das SG mit.

SG Münster (Az.: S 6 P 202/09 ER) und Dortmund (Az.: S 39 P 279/09 ER)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Sie fragen – Experten antworten

Herpes Zoster: Bei unbekanntem Immunstatus trotzdem impfen?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?