Cannabis legalisieren

Gesetzentwurf der Grünen stößt auf Ablehnung

Cannabis legalisieren, ja oder nein? Für die Grünen eine klare Sache. Doch die ihr Gesetzentwurf stößt bei den Politikern der anderen Parteien auf Ablehnung.

Veröffentlicht:

BERLIN. Bundesregierung und Unions-Fraktion lehnen die von den Grünen geforderte Legalisierung von Cannabis entschieden ab.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, sagte der dpa: "Der Gesetzentwurf der Grünen sendet das völlig falsche Signal. 30 Gramm Cannabis, das sind bis zu 120 Joints. Bei wem das der kurzfristige Eigenbedarf ist, der ist abhängig und braucht eher einen Arzt."

Der Entwurf der Grünen für ein sogenanntes Cannabiskontrollgesetz, der am Freitag in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde, sieht vor, dass Erwachsene künftig 30 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf kaufen oder drei Cannabispflanzen anbauen und abernten können. Kindern und Jugendlichen sind Erwerb und Besitz vollständig verboten.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), sagte in Berlin, Cannabis sei schon für Erwachsene gefährlich. Bei Kindern habe die Droge nachweislich auch langfristig eine schädliche Wirkung auf das Gehirn.

Wenn Cannabis nun für Erwachsene legal verfügbar sei, kämen auch Kinder und Jugendliche leichter an die Droge. Das sei ein völlig falsches Signal an die Jugend.

Die Grünen begründen ihren Gesetzentwurf unter anderem damit, dass die Verbotspolitik im Bereich Cannabis gescheitert sei. Trotz erheblicher Repressalien sei der Konsum gestiegen. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

KV bittet Patienten um Geduld

In Brandenburg braucht der ePA-Rollout mehr Zeit

Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 23.03.201512:25 Uhr

Schon bei Alkohol und Zigaretten ist eigentlich nicht einzusehen, dass die große Mehrheit der nicht Süchtigen

die Kosten von Drogenmissbrauch und Abhängigkeit zu tragen haben und nicht die, die daran Geld verdienen und die, welche meinen, sich das leisten zu können.
Ob die Schäden wirklich so viel geringer sind wie beim Alkohol, bezweifle ich, da hier Äpfel (wenig Cannabis) mit Birnen (viel Alkohol) verglichen wird. Und wenn hier behaupten wird "nur" 10-20% bekommen Hirnschäden (Psychose etc.), dann müssen die Befürworter schon vorrechnen, was das kostet und WER das bezahlen soll.
Gerade deshalb weil Gesundheitspolitik (nur) in Deutschland traditionell Kostendämpfungspolitik ist.
Von der "medizinischen Indikation" bin ich KEINESWEGS überzeugt.
Hier müssen die gleichen strengen Maßstäbe angelegt werden, wie bei allen anderen nicht nebenwirkungsfreien Medikamenten.

Dr. Thomas Georg Schätzler 22.03.201521:56 Uhr

Schwache Logik bei den GRÜNEN

Wenn eine Substanz gleich welcher Provenienz so gefährlich ist, dass in einem Gesetzentwurf Kindern und Jugendlichen deren Erwerb und Besitz vollständig verboten sind, kann sie nicht so harmlos sein, wie für Erwachsene von den GRÜNEN suggeriert wird. Analoges gilt für Alkohol und Zigaretten, deren gesundheitliches Gefährdungspotenzial bei E r w a c h s e n e n von Öffentlichkeit, Medien und Politik i. d. R. u n t e r s c h ä t z t wird, obgleich es für Kinder und Jugendliche verboten ist.

Bei Verwendung von Cannabis als M e d i k a m e n t sieht die Sache anders aus: Da kommt es bei pharmazeutischen Cannabis-Präparationen auf Qualität, Standardisierung, exakte Dosierung und Galenik an. Damit wird ausschließlich auf medizinisch-schmerztherapeutische Effekte fokussiert. Weil es nicht um Permissivität oder Förderung von Drogenkarrieren (“legalize it”) geht, sondern um die Erweiterung palliativ-, schmerzmedizinischer und sonstiger Handlungsoptionen.

In meiner hausärztlichen Praxis habe ich in Einzelfällen mit Tetrahydrocannabinol (THC) als Dronabinol® (ATC A04AD10) und seinen antiemetischen, appetitstimulierenden, schmerzlindernden, entzündungshemmenden, muskelentspannenden, dämpfenden und psychotropen Eigenschaften als Heil- und Linderungsversuch gearbeitet, wenn Alternativen unwirksam waren. Cave: K e i n e GKV-Erstattung möglich - reine Privatmedikation! Als Nebenwirkung wirken Cannabinoide zentral sympathomimetisch. Damit sind sie nicht einfach für diese oder jene Indikation beliebig einsetzbar. Bei Dronabinol® setzt die Wirkung in ca. 60 Minuten ein. Psychotrope Effekte halten 4-6 Stunden, die Appetitstimulation bis zu 24 Stunden an. Ein Betäubungsmittelrezept (BTM) kann mit dem Rezepturarzneimittel Dronabinol® ausgestellt werden.
Einzelheiten siehe “Schätzlers Blog auf DocCheck – Cannabis mit medizinischem ‘Biss’?”
http://news.doccheck.com/de/blog/post/2115-cannabis-mit-medizinischem-biss/

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund


Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?