Reaktionen auf LSG-Urteil
Gesetzgeber ist gefordert, für Ärzte Rechtssicherheit zu schaffen
Der Streit um die Festlegung von Erstattungsbeträgen ist nun vom Landessozialgericht entschieden worden. Die Pharmaverbände sind – anders als der AOK-Bundesverband – damit allerdings nicht zufrieden.
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Die Richter des LSG äußerten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der praktizierten Mischpreisbildung.
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POTSDAM. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat nun auch im Hauptsacheverfahren entschieden, dass die Festlegung von Erstattungsbeträgen für zwei Arzneimittel (Eperzan® und Zydelig®) durch die Schiedsstelle rechtswidrig war (Aktenzeichen L 9 KR 213/16 und L 9 KR 437/16).
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Schiedsstelle "den bei der Bildung des Erstattungsbetrages zugrunde liegenden Rechenweg mit all seinen Implikationen nachvollziehbar und transparent" hätte aufzeigen müssen, dies aber nicht getan habe. In einem "obiter dictum" ("nebenbei gesagt") äußerten die Richter erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der praktizierten Mischpreisbildung, weil der Mischpreis keine "nutzenadäquate Vergütung" darstelle und er keine Grundlage im Gesetz finde.
Damit wird infrage gestellt, dass auch Verordnungen für solche Patientengruppen, für die der Bundesausschuss keinen Zusatznutzen anerkannt hat, wirtschaftlich sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Revision zum Bundessozialgericht ist zugelassen.
In Reaktion darauf forderten die Pharmaverbände den Gesetzgeber auf, die gesetzliche Grundlage der Mischpreisbildung zu präzisieren und für Ärzte Rechtssicherheit zu schaffen. Das hatten Abgeordnete der Koalition bislang abgelehnt, weil erstinstanzliche Urteile für sich genommen nicht Anlass sein könnten, gesetzgeberisch aktiv zu werden.
Anders der AOK-Bundesverband: Das Urteil sei ein klares Zeichen an Pharmafirmen und Ärzte: "Es gibt keinen Freibrief für neue Arzneimittel. Auch wenn sie einen Zusatznutzen in Teilbereichen haben, sind sie nicht generell wirtschaftlich", so der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Bedeutsam sei deshalb ein Arztinformationssystem, "das den Arzt bei seiner Therapieentscheidung über den aktuellen Stellenwert eines Arzneimittels im Therapiegebiet informiert". (HL)