Glitazone: BMG setzt Bundesausschuss unter Druck

Der Verordnungsausschluss für Glitazone durch den Bundesausschuss könnte in weite Ferne rücken.

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Glitazone auf Kassenrezept? Das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen.

Glitazone auf Kassenrezept? Das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen.

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BERLIN (HL). Am 17. Juni hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass Glinide und Glitazone nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen. Die Folge: Vertragsärzte müssten - mit einer Übergangsfrist von drei Monaten nach Inkrafttreten des Beschlusses - viele ihrer Patienten auf eine andere Therapie umstellen.

Bei den Glitazonen hatte der Bundesausschuss den Verordnungsausschluss mit dem Risikopotenzial dieser Arzneimittel begründet. Außerdem gebe es Therapiealternativen.

Den Verordnungsausschluss muss das Bundesgesundheitsministerium allerdings noch genehmigen. Doch dabei macht das Ministerium mit Schreiben vom 4. August an den GBA massive Vorbehalte geltend.

Der Ausschluss der Glitazone aufgrund von "Unzweckmäßigkeit" sei so weitreichend, dass die Unzweckmäßigkeit der Glitazone im Vergleich zu den jeweiligen Alternativen "in allen regelhaft vorkommenden therapeutischen Situationen mit hoher Sicherheit erwiesen sein" müsse. Das erfordere eine sehr differenzierte Bewertung der Evidenz bezogen auf die jeweilige therapeutische Situation und die einzelnen Wirkstoffe unter Berücksichtigung des Zusatznutzens bei vergleichender Arzneibewertung, schreibt das Ministerium.

Der Bundesausschuss muss nun unter Angabe der Evidenz erläutern, gegenüber welchen therapeutischen Alternativen das jeweilige Glitazon in der jeweiligen Therapie-Situation unzweckmäßig ist und warum. Dabei seien auch spezielle Patientengruppen, etwa solche mit MetforminUnverträglichkeit oder -kontraindikation, Patienten mit Schlaganfall sowie Patienten, die diverse Kombinations-Therapien erhalten, zu berücksichtigen.

Arzneimittelexperten wie Dr. Jürgen Bausch hatten den GBA bereits im Vorfeld seiner Entscheidung kritisiert. Einstweilen ist der Verordnungsausschluss blockiert.

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